Montag, 14. Dezember 2020

Nachts und mit Alkohol ist es an der frischen Luft gefährlicher sich anzustecken?!

Ist das "Malochen" für das Funktionieren des Systems "tagsüber" erlaubt, ist das Ausgehen des Nachts an vielen Orten Europas, der Welt und auch in einigen Bundeländern in Deutschland verboten. Das provoziert folgenden Brief - hier abgebildet als Inspiration. 

Fax an Bundesverfassungsgericht 0721 9101-382

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitlesende,

ich stelle hiermit folgenden

Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht – bei Nichtzuständigfühlen zur Weitergabe an die fachlich und sachlich zuständigen Stellen des Bundes oder der im Text genannten Länder:



Sämtliche Verfügungen, NACHTS nicht auf die Straße/den Wald/das "öffentliche Land" gehen zu dürfen wie z.B. derzeit in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und bestimmten Kommunen anderswo hat keinen UNMITTELBAREN PANDEMIEBEZUG, ist irrsinnig, unlogisch, spottet jeder rechtlichen Analyse und ist höchstens der unbeholfene Versuch, einem "Verhaltensrezeptwunsch" auf obrigkeitsstaatliche Weise Nachdruck zu verleihen, das man nicht en detail in jeder Wohnung kontrollieren kann (keine privaten Besuche, aber brav zur Arbeit gehen und "für die Allgemeinheit funktionieren").
Damit werden aber pauschal erstmal ALLE Menschen diskriminiert, die sich egal aus welchem Grund nicht daran halten (können):
Obdachlose, Wohnungslose, Menschen in (spontan oder situativ) prekären Wohnverhältnissen oder gar Leute, die von einem Besuch nach Haus oder zu einem sicheren Quartier gehen, wo sie unter einer bußgeldbewährten Auflage  ggf. aus Sorge vor eben jenen Bußgelder oder moralischer Stigmatisierung oder sonstigen persönlichen Nachteilen dann übernachten.
Das Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit hat selber ebenfalls KEINEN Pandemiebezug - da die Ausbreitung von Coronaviren nicht mit Ethanolhaltigen Mitteln erleichtert wird - wischt man doch mit Ethanolhaltigen Desinfektionsmitteln ständig Hände und Gegenstände ab, um eben jene Verbreitung einzudämmen.

Jeder Mensch, der einen anderen als den nunmehr verordneten "Tag-Nacht-Rhythmus" hat oder sich und sein persönliches Zurechtkommen außerhalb der zur Ausgehen erlaubten Zeiten organisiert, naturverbunden Zeit abseits seiner eigenen vier Wände verbringt, wird pauschal durch diese Normen der Ausgangsbeschränkung stigmatisiert, kriminalisiert oder zu unnötigen Rechtfertigungen genötigt im Falle eines Polizeikontaktes - selbst dann, wenn einmal Kontrollierende Beamt*innen "nachsichtig" oder "entgegenkommend" sind.

Alle derartigen "Regeln" sind als NICHTIG zu betrachten und sofortig aufzuheben und auszusetzen. Ich gehe hier gar nicht auf die vielen Grundrechtsbrüche ein, sondern darauf: Sie haben alle keinen unmittelbaren Pandemiebezug und werden nicht von Erkenntnissen über den Infektionsschutz gedeckt und "hoffen nur auf indirekte Erfolge", was aber nur zu unnötigen Diskriminierungen - vor allem derjenigen in prekären oder komplizierten Lebenslagen, v.a. bei Menschen ohne festen Wohnsitz - führt, spalterische Hackordnungen stärkt, den eigentlichen Zusammenhalt untergräbt, Misstrauen verstärkt und scheinsolidarische Regelkonformismen und Zurechtweisungs-Verhaltensweisen implementiert, die mit dem Gesundheitsschutz selber nichts zu tun haben.

Alle Verfechter*innen der Ausgangssperren sollten einmal logisch darlegen, wieso Coronaviren
nachts und DRAUSSEN (wo auch ohne Corona weniger los ist draußen als tagsüber) ansteckender seien als tagsüber - und das mit oder ohne "sichtbar" konsumierten Alkohol oder ohne.
Begründungsversuche im Sinne, dass man Menschen so leichter verwalten oder kontrollieren könne, werden von vorn herein als nichtig zurückgewiesen, weil der Mensch nicht die Aufgabe hat, sich vor allem leichter Verwaltbarkeit anzupassen oder sein Leben möglichst "leicht einordnungsfähig" für Lebensführungsbewertungspersonal zu führen.
Will man vernunftbegabte Wesen zu Gemeinsinn "in ihrem eigenen Anliegen: dem Gesundbleiben" bestärken oder dazu anhalten, darf das nicht in primitivst bevormundender Art passieren wie nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

Es wird nahegelegt, das Hausbesetzen v.a. von Leerstand, dereinst zuzulassen und Menschen freigewählte (Not)quartiere nutzen zu lassen statt sie und Unterschlupf-bietende Privatpersonen pauschaliert zumindest in der Theorie zu diskriminieren, selbst dann, wenn gerade "keiner guckt".
Es wird angeregt, erfassten Leerstand aktiv "freizugeben", damit Wohnungsuchende KOSTENFREI ein Quartier haben, in das sie sich individuell ohne Lager-Verwaltungen oder Lager-Regeln zurückziehen können.
Räumungen wie etwa in der Berliner Liebigstaße 34 entpuppen sich nicht nur als massiv zu teuer, sondern als Menschenverachtend und Untergrabend für die Infektionsvermeidung - setzt man doch damit unnötig Menschen auf die (nunmehr im Aufenthalt kriminalisierte) Straße oder schickt sie in Kontakte und "Rennereien" wenn sie akut neue Unterkünfte suchen.

Ferner wird hier nahegelegt, alle gesetzlichen Voraussetzungen zu nutzen und zu schaffen, das bedingungslose Grundeinkommen einzuführen - hilfsweise akut und sofortig in der Form jetzt für die Corona-Krise, wie Susanne Wiest es in der Bundestagspetition kürzlich gefordert hat.
Regierungen und Verwaltungen, die es schaffen, sich nächtliches Ausgehverbot einfallen zu lassen und dafür alles juristisch noch so Ungare sich zurechtbiegen können, sollten mit der simplen Frage nach dem wirtschaftlichen Existenzrecht des Individuums, dem Recht auf die Absicherung der eigenen Existenz auf der Höhe der Zeit durch ein bedingungsloses Grundeinkommen, nicht überfordert sein.
Hilfestellung wird von vielen Seiten geboten, gibt es doch bereits unzählige Modelle, die man mitunter sogar parallel nutzen kann.

Mit ernsthaftem Gruß an alle, die das lesen,
.... (unterschrift)...

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