Dienstag, 9. August 2016

Grenzen des Ausländerrechts: Aufenthaltsgenehmigung für Lebewesen humanoider Gestalt

Aufenthaltsgenehmigung für Lebewesen humanoider Gestalt

Fragen zu den Grenzen des Ausländer-/Asylrechts an hypothetischen Beispielen.
FREMD und MENSCH sein, Menschenrechte und Bürgerrechte in einer Region beanspruchen, wer kann das und was ist, wenn real einmal GRENZFÄLLE auftreten, wo eine Persönlichkeit nicht geklärten oder nicht bekannten Ursprungs sich vorstellt, nach Jahren "outet" oder "gefunden wird"?

Ob nun Kaspar-Hauser-Kind, völkerrechtlich niemals zuvor erfasste Region, Parallelgesellschaft zur staatlichen Bürokratie, Staat(angehörigkeits)saussteigerIn, Alien aus dem Weltall... - wer ist ein Ausländer und was sieht das Recht vor, wenn so jemand auftritt, Ansprüche stellt, oder bekannt wird, dass er jahr(zehnt)elang "undercover" gelebt hat?


Dies sind Fragen, die ich gern mal mit Vertretern einer Ausländerbehörde diskutieren würde...





Sehr geehrte Ausländerbehörden,

wie legal oder illegal ist der Aufenthalt eines Touristen in Ihrem Verwaltungsbereich/Staat, der

a) aus keinem der Ihnen bekannten Länder oder Staaten kommt

(das kann ein Mensch sein, der abgelegen ohne Volkszugehörigkeit zu einem Staat gelebt hat und dessen Vorfahren Ihren Verwaltungen niemals bekannt waren), z.B. ein "unentdeckt gebliebener Volksstamm", Nachfahren von Yeti, Neanderthaler, Menschen, die ggf. im Erdinnern gelebt haben oder vor Generationen von der Erde ins Weltall verbracht wurden und nun heimgekehrt sind)

oder Menschen, deren Geburt niemals zuvor angezeigt worden ist, die keine Geschichte haben oder bekannt geben, ggf. parallel zur staatlichen Erfassung aufgewachsen sind?

b) sich als MENSCH erklärt hat - keinen Pass eines irdischen Landes besitzt und keine Herkunft geltend macht, lediglich "als Kind dieser Erde" sich möglichst frei und unkontrolliert auf dem Planeten bewegen möchte - sprich genetisch hat er einen Ursprung in irgendeinem Land der Erde, auch mindestens eine Sprache und Kultur "erlernt" oder selbst aus Inspirationen mit Kontakten zu integrierten Menschen entwickelt, ist aber aus welchen Gründen auch immer "ausgetreten" aus der Zuständigkeit und ggf. dabei umgezogen.
In Sonderheit: Es handelt sich um einen Menschen, der fließend die (Amts)sprache der Region spricht, in der er den Antrag stellt

c) zwar für Sie humanoid erscheint, aber eigentlich ein Wesen nicht-irdischer Abstammung ist.
Ggf. mit physiognomischen Abweichungen zum gemeinhin verbreiteten Homo sapiens Menschentypus, ggf. aber auch nicht unterscheidbar von einem solchen Menschen.
Letzterer KANN gar nicht aus irgendeinem anerkannten Staat kommen, weil dieser "Staat" hier ja den offiziellen Behörden zumindest völlig unbekannt ist und daher nicht "anerkannt" ist. Auch könnten etwaige Dokumente in fremder (Schrift)form vorliegen, die nicht verstanden wird.

Welche Bedingen würden für diese drei Fälle gelten, einen Aufenthalt legal zu gestalten?

Würde einer dieser Fälle oder ein ähnlich gelagerter Fall ggf. bestraft werden (rückwirkend), wenn der/die/das Humanoide bereits einige Zeit, ggf. Jahrzehnte, auf Ihrem Staatsterritorium verbracht hätte?

Wenn er Asyl beantragen würde (weil es z.B. dort, wo er herkommt, nicht mehr eine Lebensgrundlage für ihn gibt), müsste er das dann auf dem ersten Land beantragen, auf dem er landet oder erscheint/mit anderen Menschen in Kontakt gerät?

Oder hat er das Recht, in andere Staaten zu wandern und sich einen auszusuchen?

Spielt dabei die Affinität zu Ihrer regionalen Sprache und Verständnis Ihrer Kultur eine Rolle?
In wie fern setzen Sie bei ihm voraus, sich Ihren Regeln und Normen zu fügen -  etwa wenn er andere Bedürfnisse hat als ein (heimischer) Homo Sapiens?

Werden Lebewesen, die zwar intelligenzmäßig auf homo-sapiens-niveau angesiedelt sind oder höher, allerdings Behördenstrukturen auf der Erde nicht anerkennen, in Ihrem Land als Feinde oder eher als Naturkatastrophen erlebt (insbesondere, wenn sie physiologisch oder technologisch überlegen sind, so dass sie im Gefängnis durch Wände gehen könnten, immun gegen Schusswaffen usw. sind oder einfach nur mit Worten sich regionsüblichen Autoritätsstrukturen verweigern)?

Dies alles sind HYPOTHETISCHE Fragen zu den Grenzen des Ausländer- und Asylrechtsrechts und zu Definition "Ausländer".

Ist jemand, der erst nach Jahrzehnten zugibt, nicht von Ihrem Land zu stammen - etwa wenn die Geburtsurkunde erst dann auftaucht oder die (wirklichen) Eltern sich anfinden, wenn der Fremdling seine Einreise mittels die irdische Technologie übersteigende Mittel nachweisen kann, potentiell in der Erstattungspflicht, wenn er zuvor in den Genuss von Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld oder ähnlichem gekommen ist, auf der Erde gewirkt und gearbeitet hat und damit ggf. bevorrechtigte InländerInnen verdrängt hat vom Markt?

Bsp.: die ausländische, außerirdische oder nicht korrekt dokumentierte Herkunft eines vermeintlichen Staatsbürgers/einer vermeintlichen Staatsbürgerin wird erst nach vielen Jahren Verweildauer, ggf. ab "Geburt", bekannt.

In wie fern würde es eine Rolle spielen, wenn solch ein "Alien", PassloseR oder einE bewusst vom Staatwesen ausgetreteneR oder nie AngemeldeteR bereit registrierte Angehörige (Adoptiv/Leih-Eltern, -Kinder, Ehepartner etc.) hat?



1 Kommentar:

  1. aus aktuellem Anlass hier ein Artikel des "postillon", der die Absurdität einer "Abwägung" im Fall von Ertrinkendenrettung im Mittelmeer bzw. Schwimmbad vorführt:
    https://www.der-postillon.com/2019/07/bademeister-schlepperei.html?fbclid=IwAR0rpFYI57WvLhKUc173KJ-OhFuibhQCgVc67MyJLoWCM1uR_R0ypX5YNBo

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