Dienstag, 12. Februar 2013

Info/Aufklärung für Arbeitgeber

Zu entwickeln: Aufklärungsblätter für Arbeitgeber Was Arbeitsgeber über Hartz IV wissen müssen... [...] Beschreibung: Zwangsarbeiter-Warnhinweise für Arbeitgeber, die über das JC Stellen ausschreiben lassen und somit Bewerbungen erhalten, die auf Grundlage von Erpressung erstellt werden Möglichkeit hat NEIN zu sagen. erste Entwürfe https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/projektbeitraege/info-aufklaerung-fuer-arbeitgeber

Auch hier: Abmahungen an die Jobcenter/Zeitarbeitsfirmen
Aktionen bei Bewerbungen von CHRISTEL T. oder RALPH BOES
sowie die Vorgehensweise vom Wendeberater.de sind bezeichnend: www.wir-klagen-an.de

1 Kommentar:

  1. Sehr geehrteR StelleninserentIn,

    die von Ihnen ausgeschriebene Stelle wird über Jobcentermitarbeiter an Kunden weitergereicht, die sich dann bei Ihnen bewerben.

    Seien Sie sich darüber im Klaren, dass jeder potentielle Bewerber, der über die Arbeitsagentur den Auftrag bekommt, sich bei Ihnen zu bewerben, obligatorisch mit Hunger und Obdachlosigkeit (=Konsequenz sogenannter "Sanktionen") bedroht wird.

    Sie haben das Recht zu fordern, dass diese Praxis unterbunden wird:
    -in Form einer geschäftlichen Vereinbarung als Kunde der Arbeitsagenturen
    -in Form von Forderungen an die Politik bei Arbeitsgeberkonferenzen und durch Ihre Kontakte zu Ausschüssen und zur Gesetzgebung (wenn wir große Firmen anschreiben...)

    "Sanktionen" sind behördlich verordnete Zahlungskürzungen bzw. Zahlungswegfall des ALG-II. Bei Unterschreiten oder Wegfall des Existenzminimums ist ein menschenwürdiges Leben - abgesehen von private Gönnerschaft -  nicht möglich. Eine Arbeitsaufnahme, die Anbahnung derer sowie die Stellensuche selbst sind mit gekürzten Leistungen im Prinzip nicht möglich.
     
    Sanktionierte Hartz-IV Empfänger leiden oft unter großen und vor allem bestätigten Existenzängsten. Sie sind -sofern sie weiterhin eingeschränkte Leistungen beziehen oder beziehen wollen - dazu aufgerufen, sich bedingungslos den an sie gestellten Forderungen zu fügen. Eine Aufhebung einer Sanktion allein durch reumütige Verhaltensänderung oder Entgegenkommen des Sanktionierten sind bürokratisch nicht vorgesehen, weswegen die Indiviualfall-Klage oft der einzige Ausweg ist. Dadurch kommt es jedoch zum Bruch mit den behördlichen Mitarbeitern und es kostet auf beiden Seiten Zeit und Energie, was eine effektive und einvernehmliche Arbeitsvermittlung widerum erschwert oder unmöglich macht.

    Was hat das mit Ihnen zu tun?

    1.)
    Sanktionen werden bevorzugt verhängt, wenn einer/m Leistungsbeziehenden unterstellt wird, durch sein verschulden sei die Aufnahme eines Erwerbsverhältnisses nicht zustande gekommen. Zu diesem Verschulden können Interpretationen Ihrer Aussagen herangezogen werden, auch wenn sie vermutlich niemandem schaden, sondern lediglich ihre ausgeschriebenen Stellen bestmöglich besetzen wollen.
    2.)
    Die Bewerbung auf ein Stellenangebot unter Androhung von o.g. Sanktionen durch eine mit der Fürsorgepflicht beauftragte Behörde stellt einen Grundgesetzwidrigen Akt dar, wogegen Klagen angestrebt werden, Klagen laufen... (?)
    Im Einzelnen zu den Vorwürfen, siehe... (grundrechte-brandbrief.de...)
    Jeder Bürger hat nach Artikel Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand, bis die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt ist.

    3.)
    Seien Sie sich bewusst, dass die Ihnen vorliegende Bewerbung /ein Teil der Ihnen vorliegenden Bewerbungen aus dem Pool der Arbeitsagentur... konkretes einsetzen...
    eine mittels OBLIGATORISCHER Sanktionsandrohung erpresste Bewerbung ist* und somit unter strafrechtlich zu ahndender Nötigung entstanden ist.

    *und sei sie auch in noch so guter Absicht empfohlen und ggf. sogar von dem Bewerbenden (semi)freiwillig an Sie gerichtet.

    Machen Sie sich nicht zum Mittäter, indem sie derartiges Vorgehen unterstützen.
    Sie haben die Möglichkeit, die Bewerber unterschreiben zu lassen, dass sie freiwillig zu ihnen gekommen sind und den anderen ein neutrales formales Ablehnungsschreiben zu verfassen.
    Damit schützen Sie sich vor möglicher zukünftiger Strafverfolgung aus Mittäterschaft.
    Andererseits erleichtert es Ihnen die Auswahl ernsthaft interessierter Bewerber und erspart Katastrophen während einer auf Basis von Nötigung entstandenen Probezeit.

    Sanktionen, die einen Menschen unter das Existenzminimum bringen aber auch nur die Bedrohung damit, stellen beide Vorraussetzungen her, Menschen DE FACTO in verbotene Zwangsarbeitsverhältnisse zu bringen, was dem Arbeitgeber mitunter womöglich nicht einmal bei konkret vorliegenden Fällen bekannt ist.

    Sklaverei ist verboten. Sie kann jedoch nur verhindert werden, wenn jeder Mensch das Recht und die reale Möglichkeit hat NEIN zu sagen.

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