Brief an Vermittlerin nach (nicht stattgefundenem) Vorstellungsgespräch mit "Aufwandsentschädigung"

Ein namentlich Unbekannter hatte einen Vorstellungstermin, zu welchem dann aber die Arbeitgeberin nicht erschien. Diese entschuldigte sich, erstattete 20 EUR "Zeitaufwandsentschädigung" und das Fahrgeld an den Bewerber.



Das Projekt wurde zudem verschoben, also keiner angestellt.
Der Bewerber schrieb nun seiner Arbeitsvermittlerin im Jobcenter in Hinblick auf einen Termin, zu dem er unter Rechtsfolgenbelehrung geladen wurde, folgenden Brief.
Er berichtet nicht nur vom Vorgang, sondern dankt auch dafür, dass das Angebot eine "Stelleninformation" und kein sanktionsbehafteter "Vermittlungsvorschlag" war, er also ehrlich sein konnte, dass seine Bewerbung nicht "erzwungen" war, aber halt andere Zwänge auf ihm lasten.

Sehr geehrte Frau M.

Bezugnehmend auf unseren gemeinsamen Termin morgen am... um... im Jobcenter wollte ich Ihnen vorab folgenden Bewerbungsvorgang zukommen lassen (siehe angehängte PDF-Datei).

Er ist sehr bemerkenswert, da ein Vorstellungsgespräch nicht stattgefunden hat, mir aber dennoch das Fahrgeld erstattet werden soll, sowie 20 EUR Zeitaufwandsentschädigung gezahlt werden sollen.
An wen muss ich mich in Ihrem Hause wenden, damit mir die 20 EUR gleich wieder auf mein ALG II angerechnet werden? Ich würde sie auch gerne dafür verwenden, meine Spezialkleidung für Vorstellungsgespräch in Ordnung zu halten bzw. professionell reinigen zu lassen.
Ist es möglich, dieses bei Ihnen zu beantragen?

Ich finde es so schade, dass Sie weiterhin Rechtsfolgebelehrungen schicken, denn dann muss ich unter Sanktionsandrohungen zu Ihnen kommen, wo ich Sie doch viel lieber freiwillig sehen würde, da ja Freiwilligkeit und positive innere Motivation genauso untrennbar von einander sind, wie Zwang und dessen unfreiwillige Erfüllung um Schlimmeres zu vermeiden.

Wollen Sie wirklich Kunden vermitteln, deren innere Motivation an der Freude für die Arbeit durch Zwang durch Sanktionsdrohungen genommen ist, anstatt eigenmotivierte freiwillige Bewerber? Selbst unter den bescheidenen Bedingungen des Bundesfreiwilligendiestes gibt es Menschen, die unter diesen Bedingungen freiwillig arbeiten, ähnliches gilt für ehrenamtlich Tätige, auf die auch kein Zwang ausgeübt wird.

Wie froh bin ich, dass die Stelle bei V... P... in Z. (siehe angehängte PDF-Datei) kein „Vermittlungsvorschlag“ vom Jobcenter mit Rechtsfolgebelehrung ist, denn nur so kann ich wahrheitsgemäß sagen, dass die Bewerbung gegenüber dem Jobcenter freiwillig war, aber nicht unter den Rahmenbedingungen des Kindesunterhalts, da unter den Voraussetzungen der Angstfaktoren Jugendamt und Gericht die angedrohten Sanktionen ja noch viel schlimmer sind als die, welche das Jobcenter für seine Kunden im Angebot hat.

Wie kann ein Mensch zu etwas positiv stehen, welches einen gleichzeitig als Unschuldigen per Vorschussmisstrauen auf die Stufe eines bewaffneten Kriminellen (sog. Sicherheitskontrollen z.B. bei Gerichten) eines Kindeswohlgefährdens (meine Erfahrungen beim Jugendamt), oder eines Sozialbetrügers (SGB II) stellt???

Es sind Aspekte, die von vielen verdrängt, und deshalb nicht näher betrachtet werden, ich gehöre aber zu den Menschen, die stattdessen Tatsachen und damit die eine und objektive Wahrheit, die unabhängig von bestehenden Meinungen existiert und wirkt, als Leitlinie nehmen.

Wenn Zwang und Sanktionen eine wirkende Tatsache sind, sind sie somit Teil der einen und objektiven Wahrheit, und dann muss ihre Existenz auch benannt und dementsprechend ausgesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen .................

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