Abs.
Hartz
IV BetroffeneR, der zur Bewerbung genötigt wird, mit Name und
Adresse
Firma
Per
FAX: [Nr.
einfügen]
[Datum]
26.
April 2017
Antrag
auf Datenauskunft gemäß § 34 - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Sehr
geehrte
Damen
und Herren,
ich
ersuche Ihr Unternehmen mir Auskunft über die zum Zeitpunkt
unmittelbar vor dem Eingangs dieser Nachricht bei Ihnen in Verbindung
mit meiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Dabei wird eine
Überprüfung und Feststellung des Datenbestandes vor einer
geforderten Bewerbung und Datenübermittlung meinerseits gewünscht
und angestrebt.
Sofern
- wovon ich ausgehe - keine personenbezogenen Daten zu meiner Person
gespeichert sind erbitte ich eine kurze Nachricht darüber.
Im
Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis
_______________________________________________________________________
Erklärung:
Zur
Person – [Dein
Name]
- sind unmittelbar vor Eingang des Telefax bei uns keine
personenbezogenen Daten oder mit der Person in Verbindung stehenden
Daten in unserem Unternehmen vorhanden – weder konventionell auf
Papier noch elektronisch oder anderweitig gespeichert gewesen.
Berlin,
den ______________ ____________________________________
Unterschrift
Gemäß
§ 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir
folgende Auskünfte zum Zeitpunkt unmittelbar vor Eingang dieser
Nachricht zu erteilen:
1.
Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügen Sie und
woher Stammen diese Daten?
2.
An welche Empfänger oder sonstige Stellen werden diese Daten weiter
gegeben?
3.
An welche Empfänger oder sonstige Stellen wurden Daten zu meiner
Person weiter
gegeben
und wenn JA:
4.
Wann wurden Daten im Einzelfall weitergeben?
5.
Welche Daten wurden im Einzelfall weitergegeben?
6.
Zu welchem Zweck wurden im Einzelfall Daten weitergegeben?
7.
Zu welchem Zweck haben Sie die Daten erhalten?
8.
Zu welchem Zweck verwenden Sie diese Daten?
9.
Welche Rechtsgrundlage gestattete es Ihnen die Daten zu erhalten,
damit zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten?
10.
Liegt Ihnen ein Einverständnis dazu vor? ...und wenn JA – wer hat
Ihnen dieses Einverständnis erteilt?
Für
die Erteilung der von mir begehrten Auskunft setze ich Ihnen in
Anbetracht der Tatsache, dass ich aufgefordert wurde mich umgehend
bei Ihnen zu bewerben eine Frist von zwei Wochen.
Sollten
Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, sehe ich mich veranlasst
die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit -
Husarenstr. 30 in 53117 Bonn - Telefon: +49 (0)228 997799-0 Fax: +49 (0)228 997799-550 - poststelle@bfdi.bund.de - über den Sachverhalt zu unterrichten.
Husarenstr. 30 in 53117 Bonn - Telefon: +49 (0)228 997799-0 Fax: +49 (0)228 997799-550 - poststelle@bfdi.bund.de - über den Sachverhalt zu unterrichten.
Mit
freundlichen Grüßen
[gescannte
oder handschriftliche Unterschrift]
Name
in Druckbuchstaben
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