MUSTER - Datenschutzauskunft vor einer Bewerbung

Abs. Hartz IV BetroffeneR, der zur Bewerbung genötigt wird, mit Name und Adresse
Firma



Per FAX: [Nr. einfügen]

[Datum] 26. April 2017


Antrag auf Datenauskunft gemäß § 34 - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ersuche Ihr Unternehmen mir Auskunft über die zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Eingangs dieser Nachricht bei Ihnen in Verbindung mit meiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Dabei wird eine Überprüfung und Feststellung des Datenbestandes vor einer geforderten Bewerbung und Datenübermittlung meinerseits gewünscht und angestrebt.


Sofern - wovon ich ausgehe - keine personenbezogenen Daten zu meiner Person gespeichert sind erbitte ich eine kurze Nachricht darüber.


Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis

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Erklärung:

Zur Person – [Dein Name] - sind unmittelbar vor Eingang des Telefax bei uns keine personenbezogenen Daten oder mit der Person in Verbindung stehenden Daten in unserem Unternehmen vorhanden – weder konventionell auf Papier noch elektronisch oder anderweitig gespeichert gewesen.


Berlin, den ______________ ____________________________________
Unterschrift


Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir folgende Auskünfte zum Zeitpunkt unmittelbar vor Eingang dieser Nachricht zu erteilen:


1. Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügen Sie und woher Stammen diese Daten?


2. An welche Empfänger oder sonstige Stellen werden diese Daten weiter gegeben?


3. An welche Empfänger oder sonstige Stellen wurden Daten zu meiner Person weiter
gegeben und wenn JA:


4. Wann wurden Daten im Einzelfall weitergeben?


5. Welche Daten wurden im Einzelfall weitergegeben?


6. Zu welchem Zweck wurden im Einzelfall Daten weitergegeben?


7. Zu welchem Zweck haben Sie die Daten erhalten?


8. Zu welchem Zweck verwenden Sie diese Daten?


9. Welche Rechtsgrundlage gestattete es Ihnen die Daten zu erhalten, damit zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten?

10. Liegt Ihnen ein Einverständnis dazu vor? ...und wenn JA – wer hat Ihnen dieses Einverständnis erteilt?


Für die Erteilung der von mir begehrten Auskunft setze ich Ihnen in Anbetracht der Tatsache, dass ich aufgefordert wurde mich umgehend bei Ihnen zu bewerben eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, sehe ich mich veranlasst die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit -
Husarenstr. 30 in 53117 Bonn - Telefon: +49 (0)228 997799-0 Fax: +49 (0)228 997799-550 -
poststelle@bfdi.bund.de - über den Sachverhalt zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen

[gescannte oder handschriftliche Unterschrift]

Name in Druckbuchstaben

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