Anzeige an Datenschutzbeauftragte wegen unerlaubter Datenweitergabe von Firma


Eigene Anschrift verwenden

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Maja Smoltczyk
Friedrichstraße 219
10969 Berlin

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach § 29, Abs. 2, Satz 2, sowie gegen das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) nach § 6, Abs. 1, Satz 3, sowie Absätze 4 und 5 und Verstoß gegen die Verfassung von Berlin (VvB) nach Artikel 33

Berlin, den ...

Sehr geehrte Frau Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,

hiermit möchte ich einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach § 29, Abs. 2, Satz 2, sowie gegen das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) nach § 6, Abs. 1, Satz 3, sowie Absätze 4 und 5 und einen Verstoß gegen die Verfassung von Berlin (VvB) nach Artikel 33 anzeigen.

Mit Schreiben vom ... erhielt ich vom Jobcenter ... einen Vermittlungsvorschlag zur Bewerbung bei der Firma .... Eine Kopie dieses Vermittlungsvorschlags ist diesem Schreiben beigefügt.
Dort bewarb ich mich am ... schriftlich beim Geschäftsführer der Firma, Herrn/Frau .... Dieses Bewerbungsschreiben ging dort nachweislich (möglichst Einschreiben mit Rückschein, oder anderer Nachweis) am ... ein. Eine Kopie des Bewerbungsanschreibens ist diesem Schreiben beigefügt.

Mit Schreiben vom ... des Jobcenters ... (Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion) wurde mir von dort mitgeteilt, dass mir aufgrund einer schriftlichen Äußerung des Arbeitgebers ... gegenüber dem Jobcenter ... eine Sanktion in Höhe von ...% meines Regelbedarfs (... Euro) für einen Zeitraum von drei Monaten droht.

In dem o. a. Schreiben des Jobcenters ... heißt es zur Begründung: „Der Arbeitgeber hat hierzu folgendes mitgeteilt: ...“
Die Kopie des relevanten Schreibens des Jobcenters ... hierzu ist diesem Schreiben als Kopie beigefügt.

Da dem Arbeitgeber von meiner Seite keinerlei Autorisierung oder sonstige schriftliche Erlaubnis
vorlag, meine Daten oder den Inhalt, bzw. auch nur Auszüge des Inhalts aus meinem
Bewerbungsschreiben – welches an Herrn/Frau persönlich und vertraulich gerichtet war – an jegliche Dritte (hier Jobcenter ...) weiterzuleiten, stellt dies einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach § 29, Abs. 2, Satz 2 und gegen das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) nach § 6, Abs. 1, Satz 3, sowie Absätze 4 und 5 dar.
Weiterhin einhergehend stellt dies einen Verstoß gegen die Verfassung von Berlin (VvB) nach Artikel 33 dar.

Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2, Abs. 1 i. V. m. Art. 1, Abs. 1 GG) abgeleitet. Hierbei handelt es sich um vertrauliche, persönliche Daten. Der (mögliche) Arbeitgeber hat – nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – zu gewährleisten, dass keine unbefugten Dritten Zugang zu den Daten und Inhalten

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haben, oder erlangen können. Ein ausdrückliches (schriftliches) Einverständnis des Bewerbers lag nicht vor.

Nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) ist die Verarbeitung (Weitergabe an Dritte) der Daten von Bürgern in der Regel nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat (§ 6, Abs. 1, Satz 3, sowie Absätze 4 und 5).

Die Verfassung von Berlin (VvB) sieht in Artikel 33 ausdrücklich ein Grundrecht auf Datenschutz vor. „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Grundrecht auf Datenschutz) gewährleistet das Recht des einzelnen, grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Letztlich ist noch anzumerken, dass hier durch das Jobcenter … diese rechtswidrig erlangten Daten und Inhalte bewusst und damit vorsätzlich dazu benutzt wurden, um somit folglich eine rechtswidrige Sanktion gegen meine Person einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen


Eigener Name



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