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Berliner Beauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit
Frau Maja Smoltczyk
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Anzeige wegen Verstoßes gegen das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach § 29, Abs. 2, Satz 2, sowie
gegen das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) nach § 6, Abs. 1, Satz
3, sowie Absätze 4 und 5 und Verstoß gegen die Verfassung von
Berlin (VvB) nach Artikel 33
Berlin, den ...
Sehr geehrte Frau
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
hiermit möchte
ich einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach §
29, Abs. 2, Satz 2, sowie gegen das Berliner Datenschutzgesetz
(BlnDSG) nach § 6, Abs. 1, Satz 3, sowie Absätze 4 und 5 und einen
Verstoß gegen die Verfassung von Berlin (VvB) nach Artikel 33
anzeigen.
Mit Schreiben vom
... erhielt ich vom Jobcenter ... einen Vermittlungsvorschlag zur
Bewerbung bei der Firma .... Eine Kopie dieses Vermittlungsvorschlags
ist diesem Schreiben beigefügt.
Dort bewarb ich
mich am ... schriftlich beim Geschäftsführer der Firma, Herrn/Frau
.... Dieses Bewerbungsschreiben ging dort nachweislich (möglichst
Einschreiben mit Rückschein, oder anderer Nachweis) am ... ein. Eine
Kopie des Bewerbungsanschreibens ist diesem Schreiben beigefügt.
Mit Schreiben vom
... des Jobcenters ... (Anhörung zum möglichen Eintritt einer
Sanktion) wurde mir von dort mitgeteilt, dass mir aufgrund einer
schriftlichen Äußerung des Arbeitgebers ... gegenüber dem
Jobcenter ... eine Sanktion in Höhe von ...% meines Regelbedarfs
(... Euro) für einen Zeitraum von drei Monaten droht.
In dem o. a.
Schreiben des Jobcenters ... heißt es zur Begründung: „Der
Arbeitgeber hat hierzu folgendes mitgeteilt: ...“
Die Kopie des
relevanten Schreibens des Jobcenters ... hierzu ist diesem Schreiben
als Kopie beigefügt.
Da dem Arbeitgeber
von meiner Seite keinerlei Autorisierung oder sonstige schriftliche
Erlaubnis
vorlag, meine
Daten oder den Inhalt, bzw. auch nur Auszüge des Inhalts aus meinem
Bewerbungsschreiben
– welches an Herrn/Frau persönlich und vertraulich gerichtet war –
an jegliche Dritte (hier Jobcenter ...) weiterzuleiten, stellt dies
einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach § 29,
Abs. 2, Satz 2 und gegen das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) nach
§ 6, Abs. 1, Satz 3, sowie Absätze 4 und 5 dar.
Weiterhin
einhergehend stellt dies einen Verstoß gegen die Verfassung von
Berlin (VvB) nach Artikel 33 dar.
Der
Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2, Abs. 1 i. V. m. Art. 1,
Abs. 1 GG) abgeleitet. Hierbei handelt es sich um vertrauliche,
persönliche Daten. Der (mögliche) Arbeitgeber hat – nach
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – zu gewährleisten, dass keine
unbefugten Dritten Zugang zu den Daten und Inhalten
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haben,
oder erlangen können. Ein ausdrückliches (schriftliches)
Einverständnis des Bewerbers lag nicht
vor.
Nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) ist die Verarbeitung
(Weitergabe an Dritte) der Daten von Bürgern in der Regel nur
zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat (§ 6, Abs. 1, Satz
3, sowie Absätze 4 und 5).
Die
Verfassung von Berlin (VvB) sieht in Artikel 33 ausdrücklich ein
Grundrecht auf
Datenschutz vor. „Das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Grundrecht auf
Datenschutz) gewährleistet das Recht des einzelnen, grundsätzlich
über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu
bestimmen.“
Letztlich ist noch anzumerken, dass hier durch das Jobcenter …
diese rechtswidrig erlangten Daten und Inhalte bewusst und damit
vorsätzlich dazu benutzt wurden, um somit folglich eine
rechtswidrige Sanktion gegen meine Person einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Eigener Name
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