Vollsanktionierte bietet Journalist Nachhilfe an, der BGE und HArtz nicht unterscheiden kann

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Ihre öffentliche Bewerbung um Aufklärung bzgl. Hartz IV vs. Grundeinkommen

 

3. November 2017 um 01:04
Sehr geehrter Herr Fleischhauer,

als erfolgreich gescheiterte Bewerberin habe ich mich dieses Jahr
nicht nur nach Aufforderung meines Arbeitsvermittlers in einem
Sexshop¹ (nicht) beworben, sondern auch im Bundestag als parteilose
Direktkandidatin² öffentlich inseriert.

Dies geschah unter anderem mit dieser persönlichen Ankündigung:

"Hiermit bewerbe ich mich als Nachhilfelehrerin für angewandte Grund- und Menschenrechte in Bundestag, Gerichten, Jobcentern und anderen Behörden."

Unter diesem Geleitwort möchte ich Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen, in welchem ich individuell auf hohem Niveau Ihren Nachhilfebedarf ermittle und ggf. ein Einzelcoaching zu
Sonderkonditionen nachreiche.
Entsprechende Vermarktungsformate werden dabei als Nebenprodukt abfallen.*

Wie ich zu der Einschätzung komme, dass Sie eine Nachhilfestunde bei mir bräuchten:

Sie verwechseln HARTZ IV mit BEDINGUNGSLOSEM GRUNDEINKOMMEN

http://www.deutschlandfunkkultur.de/spiegel-kolumnist-jan-fleischhauer-unser-grundeinkommen.2950.de.html?dram:article_id=399456


Zufällig bin ich für beide Themen Expertin und kann Ihnen sagen, dass die zwei so wenig miteinander zu tun haben wie "freie Arbeit" (statt Strafe) und "Freiheit".

Als authentische Langzeit-Testerin von Hartz IV erlebe ich dessen
prägnante Besonderheiten immer genau dadurch, dass das Geld nicht
gezahlt wird ("Sanktionen").
Nebenbei bin ich Lobbyistin und Mitinhaberin einer
Unternehmensgesellschaft zur Einführung des bedingungslosen

Grundeinkommen-für-alle.org,

welches sämtliche Sanktionierungsapparate einfach einspart.

Ich nehme mir übrigens die gleiche Freiheit wie Sie, einfach
öffentlich meine Haltung und Ansichten kundzutun und finde mich kein bisschen asozial, wenn ich derweil nicht von einem Träger wie Ihrem Geldgeber sondern der Bundesagentur für Arbeit "gestützt"** werde.


*Ich habe schon erfolgreich anderen Ärger zu Geld gemacht - etwa
Sanktionsanhörungen oder Zwangseingliederungsdokumente bei ebay zum Verkauf angeboten und in Form von Origamisternen verhökert.

Um den Erfolg meines Scheiterns in Geld zu messen - eine mir bis dato eher nicht geläufige Maßeinheit für den "persönlichen Erfolg" erwäge ich einige meiner schönsten Bewerbungsschreiben sowie die
nachgeworfenen Sanktionsbescheide meiner Arbeitsvermittler als Buch herauszugeben.

** auch wenn ich davon derzeit wenig merke, da ich zu 180%
sanktioniert bin und mich nun wieder verstärkt bei Leuten wie Ihnen
vorstelle, um ggf. ein stattliches Honorar abzugreifen.
Sie können es immerhin alles von der Steuer absetzen ;-)


Ich verbleibe mit der offenen Frage nach einer Lücke in Ihrem Terminkalender.

Hochachtungsvoll,

FriGGa Wendt

preisgekrönte Verfasserin von ehrlichen Bewerbungen, derzeit Inhaberin
einer besonderen "Goldmedaille":
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/2017/10/meine-erste-goldmedaille-100-wird-mir.html


An dieser Stelle gleich vorab: Eine mögliche Vermarktung dieser meiner
E-Mail behalte ich mir für mich selber vor. Ich deklariere sie hiermit
als urheberrechtlich geschützt.


¹ http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_7.html
² ihre-spiegelhalter.de

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