An alle PolitikerInnen, an alle MdB
Bewerbung um Einkommen/Sozialversicherungspflichte Jobs/sonstige Unterstützung
Berlin, den 26.09.2016
Sehr geehrter Mitmensch aus der Politik,
seit Jahren lebe ich als freiberufliche Bildungsträgerin (Hochschulabschluss 2009 als Diplom-Physikerin) mit Aufgaben, die aus dem Leben und der Gesellschaft an mich herankommen. Ich bin in verschiedenen Schulprojekten, außerschulischen Lernorten und in freien Beratungs- und Erkenntnisfindungsaustauschen tätig. Vieles davon ist unbezahlt, vieles davon fällt unter den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und sich bekannt machen. Vieles davon wird geschätzt und von anderen Menschen positiv bewertet. Manches wird – über Drittmittel, Spenden oder die öffentliche Hand – bezahlt. Extrem selten werde ich von jemandem, wo ich meine Leistungen ausübe, unmittelbar aus eigener Tasche bezahlt.
Ich beziehe auch ALG-II.
Von meinem Jobcenter-Arbeitsvermittler bekam ich kürzlich unter Drohung von Sanktionen (siehe Anlage) die Auflage in einem auf dem Rechtsweg noch anzufechtenden Eingliederungsverwaltungsakt, mich um sozialversicherungspflichte Stellen aus den Bereichen „Reinigung, Promotion/Marketing und Erziehungswissenschaften“ zu bewerben.
Ich bewerbe mich hiermit aus NOTWEHR.
Bitte bieten Sie mir eine Stelle in diesem Bereich an oder benennen Sie mir jemanden, der solche Stellen zu besetzen hat.
Insbesondere, wenn Sie für die Umsetzung der Sanktionen in SGB-II sind, wäre das Ihre Mitwirkungspflicht als PolitikerIn.* Wenn Sie dagegen sind, erst recht. Siehe * unten.
Auch wenn ich ggf. dafür nicht geeignet bin oder die Stelle schon (fast) vergeben ist – ich bin gezwungen mich zu bewerben – kein Empfänger meiner Bewerbungen ist gezwungen mich einzustellen.
Ich fordere Sie als Initiatoren oder WeiterträgerInnen der politischen Ideale von Erwerbsarbeit auf, mir Alternativen anzubieten – vom Lebensstipendium bis zu (gut bezahlten) Stellen mit wenig Zeitaufwand bis zu Honorarjobs, von denen ich privat leben und alle Sozial-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungen zahlen kann und dafür meine oben erwähnten Tätigkeiten nicht aufgeben muss -
oder mein grundrechtebegründetes Verweilen in ALG-II zu unterstützen.
Ich entschuldige mich bei Ihnen für etwaige Belästigungen durch meine Post, aber ich gebe zu bedenken „Sie haben doch damit angefangen“ (also Ihre KollegInnen als „die Politik“, welche die Jobcenter anweist, die dann alle „nur ihren Job“ machen und sich vor Grundsatzdebatten damit bewahren möchten).
Mit herzlichen, mitmenschlichen Grüßen,
FriGGa Wendt
freiberufliche Bildungsträgerin
*Was Sie tun können, wenn Sie für oder gegen Sanktionen sind als Beiblatt
Lebenslauf und weitere Unterlagen auf Anfrage
Anlagen:
Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt (zum Schutz wurden der Name des Mitarbeiters sowie meine Bedarfsgemeinschaftsnummer unkenntlich gemacht)
Datenschutzhinweis
Was Sie tun können, wenn Sie für oder gegen Sanktionen sind
Hinweis zum DATENSCHUTZ und zur Schweigepflicht:
Die Inhalte dieser Korrespondenz sind für Sie persönlich bestimmt. Ich behalte mir vor, meine Anfragen SELBST zu veröffentlichen (mit Ihrem Einverständnis auch (anonymisiert) Ihre Antworten), sowie meine Anfrage als Bewerbungsbemühung dem Jobcenter vorzulegen.
Jegliche Weitergabe meiner Daten und Inhalte meiner Schreiben an Arbeitsagenturen und Jobcenter sind grundsätzlich untersagt. Insbesondere das ausfindig Machen meines Arbeitsvermittlers oder meines zuständigen Jobcenters, um diese Anfrage zu melden oder auszuwerten, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung meinerseits. (Es kommt ganz darauf an mit welcher Absicht Sie auf den Arbeitsvermittler zugehen wollen.)
Da ich Sie gebeten habe, mir Stellen zu nennen, auf die ich mich bewerben kann, dürfen Sie dieses Schreiben nach vorheriger Rückkorrespondenz mit mir über ein konkretes Angebot, mit meiner dann noch zu erteilenden Zusage im Einzelfall weitergeben – inklusive der Datenschutzbedingungen. Auch von Ihnen in meinem Auftrag kontaktierte Dritte dürfen sich nicht „mit dem Jobcenter über mich kurzschließen“, sondern nur in Bezug auf dieses Ersuchen direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Ich bin mir meiner Verpflichtung, Einkommensveränderungen dem Jobcenter und Finanzamt anzuzeigen, sehr wohl bewusst und werde dies im Falle einer Geschäftsbeziehung, die mich persönlich betrifft, nicht unterlassen.
Grundsätzlich weitergeben dürfen Sie mein Anliegen, Geschäftspartner von grundeinkommen-für-alle.org zu werden.
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*Anmerkungen zum Text: was Sie tun können (je nachdem ob Sie für oder gegen Sanktionen in SGB-II sind) und einige Hintergründe dazu
Sollten Sie FÜR Sanktionen sein, bedenken Sie, dass ich bislang eine wertvolle, oft wenig bezahlte Projektermöglichende war. Das ALG-II, was ich erhielt, kam schlussendlich aus dem selben Steuervolumen wie die Honorargelder, die über Bildungspaket, private Stiftungen (also „Entsteuermechanismen“) oder die öffentliche Hand Berlins an mich als Auftragnehmerin gezahlt wurden.
MIT Sanktionsdruck bin ich aber eher daran interessiert, Sand ins Getriebe zu werfen und im Rahmen des mir möglichen, den Rechtsweg auszuschöpfen. Unter Stress erkranke ich schnell – ohne Stress so gut wie nie.
Für Justiz (Sozialgericht) und Sozialstaat werde ich „noch teurer“. Man muss sich mehr mit mir befassen und ich bin durch solches nicht attraktiver für Zeitarbeitsunternehmen. Wer stellt eine Frau ein, die die Zwänge, die sie erlebt, offen herumträgt und sich nur für die juristische Kippung von Sanktionen begeistert? Die lustlos ihre Arbeitskraft in ein von ihr entfremdetes Leben gibt?
Selbst für bestehende Honorarverträge oder meine Wirkung auf zukünftige Honorarauftraggebende ist das Stigma eines „offenen Kampfes gegen individuell erlittene Sanktionen“ ein Hindernis und könnte sich geschäftsschädigend auswirken.
Die Leute wollen dynamische Siegertypen sehen, die sich voll und ganz auf ihr Klientel einlassen können, keine verbrauchten, ausgelaugten Kämpfer, die im eigenen Leben hungern, die nur nebenher ein wenig Sonne in ihrem Beruf tanken um dann wieder vor Gericht zu ziehen. Ich müsste ggf. Auftraggebern absagen, um Vollzeit meine juristischen Kämpfe um meine Existenzberechtigung durchzustehen.
Sollten Sie FÜR Sanktionen sein und es richtig finden, dass Menschen wie mir "so richtig Druck gemacht wird, endlich etwas "Anständiges“ aus ihrem Leben zu machen, wundern Sie sich nicht über immer mehr skurril anmutende Geschäftsideen und regelmäßige Versuche von Menschen, sich irgendwo geschäftliches Einkommen zu sichern. Skurrile Geschäftsideen (auch mit der Arbeitslosigkeit) sind die Antwort darauf, dass sich alles und jeder (auch bei weniger bis keiner „Verwendung“ als braver Untertan) (bestmöglich) vermarkten muss.
Die Grundlagen dessen, was auf dieser Welt durch das jetzige Wirtschaftssystem läuft, können auch Sanktionen nicht aufheben, siehe dazu als Kurzinfo: wir-haben-genug.com
Wie Sanktionen die Gesellschaft spalten und ihre Grundwerte angreifen- ein ausdrucksstarkes Bild:
http://capitalismtribunal.org/de/charges/view/91
Sollten Sie gegen Sanktionen sein wie ich, dann unterstützen Sie bitte- durch Kenntnisnahme, Verbreitung, Vernetzung und weiteres, meine Unternehmensgesellschaft zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen (haftungsbeschränkt):
grundeinkommen-für-alle.org
Wir bauen dazu auch ein Forschungsprojekt auf und benötigen Kontakte zu Hochschulen und dafür weitere Fördermittel. Auch da dürfen Sie sich einbringen.
Sollten Sie gegen Sanktionen sein, unterstützen Sie den Aufbau und die Ingangsetzung von sanktionsfrei.de
Sollten Sie gegen Sanktionen sein, ergreifen Sie in der PRAXIS die Rolle eines Unterstützenden, der sich nicht vor die Selbstbestimmtheit und die eigene Stimme von betroffenen Menschenwürdeaktivisten stellt, sondern mithilft, diese zu verstärken und zu verbreiten.
Laden Sie mich und andere selbst betroffene AktivistInnen ein, bieten Sie Honorare an, vermitteln Sie uns als ReferentInnen in Bildungsnetzwerke, wo wir über freibestimmtes Leben, den Wandel der Erwerbsgesellschaft, das Bedingungslose Grundeinkommen referieren können.
Ggf., nicht zwangsläufig, gegen Bezahlung.
Sollten Sie gegen Sanktionen und für freibestimmtes Engagement sein, unterstützen Sie, zuerst durch Kenntnisnahme und dann durch Vernetzung und eigenes Aufgreifen der Idee, meine Forderung, als „selbstverwaltete Erwerbslose“ bzw. „selbstverwaltete Einkommensschwache“ direkten Zugang zum Budget zu haben, das sonst über das BMAS monopolistisch an die Jobcenter weiterverteilt wird.
Ich verwalte mein Leistungsvolumen dann einfach selbst und rechne nur noch mit dem Finanzamt alles ab.
DAS bin ich bereit zu einzubringen, alles andere, Konkretisierte, Spezialisierte in bestimmten Berufsrichtungen, bin ich vielfältig bereit einzubringen. Jedoch ohne die Drohung von Sanktionen. Ohne den Zwang, daraus eine („existenzberechtigende“) Erwerbstätigkeit zu machen, ohne die ich behandelt werde, als wäre ich nichts wert.
Das zuständige Jobcenter hat zwar vertreten durch verständnisvolle MitarbeiterInnen jahrelang überwiegend unterm Strich meine Impulse zugelassen bzw. nicht beschnitten. Seit den Verschärfungen gegen Hartz-IV-Beziehende jedoch ist es auch gegen mich vorgegangen durch einen aus heiterem Himmel verhängten Verwaltungsakt.
Ich habe gar keinen Wunsch „eingegliedert“ zu werden. Ich möchte – gern einvernehmlich mit dem Jobcenter – ausgegliedert** werden und Teil des Aufbaus eines neuen, auf Grundrechten aufgebauten Sozialsystems werden.
Dabei möchte ich Unterstützung erfahren, auch ggf. mit dem Jobcenter gemeinsam, parallel zum offensichtlich überforderten Sozialsystem ein eigenes – beginnend an mir selbst – zu starten.***
Ich beanspruche keine Almosen. Ich beanspruche mein Grundrecht.
Da jedoch alle Ressourcen meines Heimatplaneten mit Ausnahme der Atemluft von irgendwem für sich allein beansprucht werden und jede Form der freien Nutzung neben bürgerlichen Verträgen und geschäftlichem Tausch kriminalisierbar ist, wenn man es in der Endkonsequenz durchdenkt oder ausprobiert, bin ich gezwungen, für meine Existenz, auf der sich erst mein freies Schaffen gründen kann, Geldleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Alternative wäre, in die praktische Ausführung von Schuldknechtschaft zu gehen, sprich mich bei Unternehmen zu verdingen, deren Ziele ich nicht teile.
Nicht die Arbeit ist dreckig, schäbig, oder schlecht, sondern der zwanghafte KONTEXT in dem sie steht und unter dem sie erzwungen wird – als Marktvorteil für radikales Ausbeutertum und zum Nachteil meiner freiberuflichen und innovativen Unternehmerschaft.
Ich habe ALG-II nicht beantragt, um irgendeinem Vermittler oder einem sonstigen Diensteanbieter Arbeit zu machen.
Ich hätte jederzeit, wie die Bürgerin Dietlind Schmidt, „mein Grundrecht auf das Existenzminimum“ gefordert:
http://grundrechtaufdasexistenzminimum.blogspot.de/2016/09/antrag-und-willenserklarung.html
Doch da diese Forderung bislang nicht erhört wurde, bat ich mein örtliches Jobcenter, mich zur Sicherung meiner Existenz einstweilig als „Arbeitsuchende“ (bzw. Freiberuflerin mit wenig Einkommen) zu führen, bis das Grundrecht auf das Existenzminimum (wieder) eingeführt wird – bis ich – so bald mir möglich – andere Wege gefunden habe. Diese Wege müssen aber vereinbar sein mit meinem in der Realität nicht aufhebbarem Grundrechteanspruch (der auch für alle anderen Menschen bestehen muss).
Einer dieser anderen Weg ist vorrangig der Versuch, meine Selbstverwaltung von Existenzmitteln (als Marktkonkurrenz zum Jobcenter) umzusetzen – parallel dazu baue ich im bestehenden Wirtschaftssystem mit Geschäftskollegen eine Struktur für das bedingungslose Grundeinkommen auf – parallel dazu bin ich aktiv z.B. in Honorarjobs im Bildungsbereich**** – parallel dazu ehrenamtlich tätig – und Mutter eines inzwischen 10jährigen Jungen.
** Ich berufe mich dabei auch auf die Rüge der UNO an die BRD: „… die Grundrechte in die Armutsbekämpfung mit einzubeziehen“ und biete mich an, genau DAS mit Ihnen umzusetzen – gern auch für das gesamte Sozialsystem und meinem Netzwerk an entsprechenden ExpertInnen.
*** Diese und meine anderen (auch einfacheren Geschäftsideen) wurden noch niemals von einem Jobcentermitarbeitenden aktiv gefördert oder unterstützt (gesetzlich waren den Menschen dort die Hände gebunden – sie „dürften nicht in den Markt eingreifen“, „mir keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen“ - anderen Unternehmen aber, meiner Konkurrenz, dürfen sie mich als sanktionsbedrohte billige Arbeitskraft anbieten: ist das „kein Eingriff in den Markt“ ???).
Es wurde – auch von den freundlichsten unter den Jobcentermitarbeitenden - nur geduldet was ich tat und ich wurde lange Zeit nicht dabei aktiv „verfolgt“.
**** https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/bildungstraegerin
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