nachdem ich mehrfach auf der Straße Werbekampagnen für ver.di begegnet bin,
bewerbe auch ich mich bei Ihnen als Promoterin. Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen können,
bin ich vielseitig einsetzbar und qualifiziert. Promotion-Erfahrungen habe ich z.B. am Thema bedingungsloses Grundeinkommen,
für das ich seit geraumer Zeit im Rahmen meiner Geschäftstätigkeit auf Menschen und
Unternehmen zugehe, sowie aufgrund der Vielzahl meiner Bewerbungsaktivitäten. Auch bei Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist die Arbeit der
Gewerkschaften für das Gros der bisherigen ArbeitnehmerInnen unverzichtbar um
sie vor (unbewusster) Ausbeutung und einseitiger Gewinnabschöpfung durch Konzerne
zu schützen. Arbeit im Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin zwar etwas
Neues, aber ich betrete auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote meines
derzeitigen Arbeitsvermittlers gern unbekannte Gefilde. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen, FriGGa Wendt
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31.01.2017
Sehr geehrte Frau B.,
hiermit bewerbe ich mich als Projektmitarbeiterin für
die „Koordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kita“, die „Überregionalen Koordinierungsstelle Lokale Bündnisse für Familie“ sowie das Eltern-Programm „Schatzsuche“.
Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen werden, bin ich vielseitig einsetzbar und qualifiziert – gerade in fachgebietsübergreifenden Zusammenhängen.
Als Mutter habe ich von Natur aus einen Blick für die Bedürfnisse von Kindern und Familien.
Zudem arbeite ich seit vielen Jahren freiberuflich mit Kindern und Jugendlichen, oft gemeinsam in Teams mit älteren Menschen und in Communities, die freien Wissensaustausch praktizieren und kann mich gut in neue Wissensgebiete hineindenken.
Arbeit im Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin zwar Neuland, aber mein gesellschaftpolitischer Aktivismus für ein bedingungsloses Grundeinkommen lehrt mich täglich, über den Tellerrand zu schauen.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen,
F.W.
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Sehr geehrte Frau S.,
hiermit bewerbe ich mich als Promoterin. Ich bin vielseitig einsetzbar und qualifiziert. Im Bereich Promotion habe ich Erfahrung für das bedingungslose Grundeinkommen,
für das ich seit geraumer Zeit auch im Rahmen meiner Geschäftstätigkeit auf Menschen
und Unternehmen zugehe. Da ich von meiner bezahlten freiberuflichen Tätigkeit derzeit
meine wirtschaftliche Existenz nicht bestreiten kann,
wurde ich von meinem Arbeitsvermittler ermutigt, mich als Promoterin
für andere Auftraggeber zu bewerben, um mein berufliches Profil zu erweitern. Außerdem arbeite ich mit Kindern und Jugendlichen und gehe nicht nur im Rahmen
von politischen Aktionen und Kampagnen sehr offen auf Menschen zu. Ich freue mich von Ihnen zu hören....
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bei RANDSTAD
Sehr geehrte Frau W., hiermit bewerbe ich mich als Promoterin. Ich bin vielseitig einsetzbar und qualifiziert, wie Sie dem Lebenslauf entnehmen werden. Promotion-Erfahrungen habe ich z.B. für das bedingungslose Grundeinkommen,
für das ich seit geraumer Zeit auch im Rahmen meiner Geschäftstätigkeit
auf Menschen und Unternehmen zugehe,
sowie aufgrund der Vielzahl meiner Bewerbungsbemühungen. Arbeit im Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin
zwar Neuland, aber mein Arbeitsvermittler hat mich aufgrund meiner bisher nicht
existenzsichernden Einnahmen zu diesem Schritt motiviert und ich betrete gern
unbekannte Gefilde. Zudem arbeite ich freiberuflich mit Kindern und Jugendlichen,
gehe sehr offen auf andere Menschen zu und vertrete wofür ich stehe. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen,
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...GmbH
hiermit bewerbe ich mich als Promoterin. Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen werden bin ich vielseitig einsetzbar und qualifiziert. Promotion-Erfahrungen habe ich z.B. am Thema bedingungsloses Grundeinkommen,
für das ich seit geraumer Zeit im Rahmen meiner Geschäftstätigkeit auf Menschen und
Unternehmen zugehe, sowie aufgrund der Vielzahl meiner Bewerbungsaktivitäten. Arbeit im Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin
zwar etwas Neues,
aber ich betrete auch ohne explizite Leistungskürzungsangebote
meines derzeitigen Arbeitsvermittlers gern unbekannte Gefilde. Zudem arbeite ich freiberuflich mit Kindern und Jugendlichen,
gehe sehr offen auf andere Menschen zu und vertrete wofür ich stehe. [...]
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Sehr geehrte Frau M., hiermit bewerbe ich mich als Promoterin für Ihr Fitness-Studio in Berlin. Ich bin vielseitig einsetzbar und qualifiziert. Promotion-Erfahrungen habe ich für das bedingungslose Grundeinkommen,[...]
Ich gehe sehr offen auf andere Menschen zu und vertrete wofür ich stehe. Arbeit im Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin zwar Neuland,
aber mein Arbeitsvermittler hat mir aufgrund meiner nicht existenzsichernden Einnahmen
bisher diesen Schritt nahegelegt und
ich betrete auch ohne seine expliziten Leistungskürzungsangebote gern unbekannte Gefilde. Zudem arbeite ich freiberuflich mit Kindern und Jugendlichen,
habe ein gewisses Grundinteresse für Fitnessstudios aufgrund eines
Dauerprojektes „Sportkraftwerk“ zur Stromerzeugung via Muskelkraft und betätige mich
selbst gern sportlich.
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Bei Zeitarbeitsfirma:
hiermit bewerbe ich mich als Bürogehilfin. Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen können,
bin ich vielseitig einsetzbar und qualifiziert. Die angebotene Stelle klingt für mich interessant,
weil sie mein berufliches Profil erweitert. Derzeit arbeite ich auf Honorarvertragsbasis mit Kindern und Jugendlichen
in Lernwerkstätten und Schulprojekten und kenne aufgrund meiner Mutterschaft
sehr gut die Bedürfnisse von Eltern und Kindern. Aufgrund meiner Selbständigkeit und meiner Geschäftstätigkeit
für das bedingungslose Grundeinkommen sowie meinen Werbungs- und
Bewerbungsaktivitäten bin ich die Beschäftigung mit Kommunikationsanliegen gewohnt. Ein Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin
zwar etwas Neues, aber ich betrete auch
gern ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote meines Arbeitsvermittlers
unbekannte Gefilde.
[...]
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Bei einem TRÄGER für Hartz-IV-Maßnahmen im Bereich
"Erziehungswissenschaften"
hiermit bewerbe ich mich als Sozialarbeiterin. Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen werden,
bin ich vielseitig einsetzbar und qualifiziert – gerade in fachgebietsübergreifenden
Zusammenhängen. Ich gehe offen auf Menschen zu und kann sehr gut vertreten, wofür ich stehe. Als Aktivistin für Betroffene von Hartz IV und durch meine eigenen langjährigen
Erfahrungen im Bezug von Leistungen nach SGB-II kann ich mich sehr gut in die
Bedürfnisse von Teilnehmenden an Aktivierungsmaßnahmen hineindenken. Zudem arbeite ich seit vielen Jahren freiberuflich mit Kindern und Jugendlichen,
oft gemeinsam in Teams mit älteren Menschen und in Communities,
die freien Wissensaustausch praktizieren. Arbeit im Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin
zwar Neuland, aber mein Arbeitsvermittler hat mich aufgrund meiner bisher nicht
existenzsichernden Einnahmen zu diesem Schritt motiviert und ich betrete gern auch ohne
seine expliziten Warnungen vor Leistungskürzungen unbekannte Gefilde. Der [...] ist mir übrigens nicht völlig unbekannt –
ein öffentlich kursierender Bericht über dessen Fortbildungen und
Beschäftigungsmaßnahmen hat mich 2009 auf die Idee gebracht,
selbst als Bildungsträgerin auf den Markt zu gehen. Ich freue mich von Ihnen zu hören.
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Bewerbung auf PUTZJOB ("Helfer/in Reinigung")
bei ZAF:
Sehr geehrter Herr S., hiermit bewerbe ich mich als Reinigungskraft für das von Ihnen betreute
Verkehrsunternehmen. Während meiner Studienzeit habe ich bereits geringfügig Erfahrungen in der Reinigung
sammeln können. Da ich von meiner bezahlten freiberuflichen Tätigkeit derzeit meine wirtschaftliche Existenz
nicht bestreiten kann, wurde mir durch meinen Arbeitsvermittler vom Jobcenter geraten,
mich als Reinigungskraft zu bewerben. Ein Angestelltenverhältnis ist zwar Neuland für mich, aber auch ohne explizite
Leistungskürzungsangebote durch das Jobcenter betrete ich sehr gern unbekannte Gefilde. Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören. [...] --------------------
Sehr geehrter Herr R., hiermit bewerbe ich mich als Reinigungskraft. Während meiner Studienzeit habe ich bereits geringfügig Erfahrungen in der
Reinigung von elektronischen Geräten sammeln können. Da ich von meiner bezahlten freiberuflichen Tätigkeit im Bildungsbereich derzeit
meine wirtschaftliche Existenz nicht bestreiten kann,
wurde ich im Jobcenter sehr motiviert, mich als Reinigungskraft zu bewerben. Aber auch ohne explizite Leistungskürzungsangebote für mein
Existenzminimum bin ich interessiert an neuen Horizonten. Ich freue mich von Ihnen zu hören. [...] ------------------------
hiermit bewerbe ich mich als Reinigungskraft. Da ich von meiner bezahlten freiberuflichen Tätigkeit im Bildungssektor derzeit
meine wirtschaftliche Existenz nicht bestreiten kann,
wurde mir durch meinen Arbeitsvermittler vom Jobcenter geraten,
mich als Reinigungskraft zu bewerben. Ein Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin
zwar Neuland, aber ich betrete gerne auch unbekannte Gefilde. Ganz neu ist die Reinigungsbranche für mich allerdings nicht: Während meiner Studienzeit habe ich bereits geringfügig Erfahrungen
in der Reinigung sammeln können und später war ich kurzzeitig gewerblich tätig in
der Reinigung von elektronischen Messeexponaten.
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*alle Stellen bis auf die bei VERDI
waren direkt ausgeschriebene Stellen
Verdi nannte mir in einer freundlichen Antwort die zuständige
Promoterfirma, bei der ich mich später im Rahmen einer
neuen Bewerbung vorstellen könnte.
[zu diesen weiteren Bewerbungen kam es nicht, weil mein Arbeitsvermittler wechselte
und er mich mit einem Haufen Vermittlungsvorschlägen eindeckte, so dass ich mich kaum
in der Zeit initiativ/eigenbemüht noch zusätzlich bewarb - außer um Honoraraufträge und
um ein Bundestags-Direktmandat ;-)]
OK, du beziehst dich in jedem Schreiben aufs BGE und oder auf die Aufforderung deines Jobcenters.
AntwortenLöschenBGE ist zwar wichtig, aber mir würden da als Cheff Beispiele fehlen die deine Kompetenz beweisen.
Der Hinweis aufs Jobcenter sagt mir, das du dich sonst gar nicht erst beworben hättest und die Arbeitsstelle daher nicht willst.
Sehr erlich.
Hast du auch die Antworten parat? Die würden mich auch mal interesieren.
...ich habe nie in den Berufen gearbeitet und in meinem Lebenslauf steht, dass ich seit Jahren selbstständig bin und das BGE teil meines Berufes bzw. meiner beruflichen Ausrichtung ist.
AntwortenLöschenNatürlich hätte ich mich ohne den Zwang, mich zu bewerben, nicht beworben - das ist die WAHRHEIT und um den BRUCH zum REALEN LEBENSLAUF und meinen jetzigen Honoraraufträgen sowie geschäftl. Ambitionen nicht durch offensichtliche LÜGEN gleich ad absurdum zu führen, habe ich die Situation so wahrheitsgemäß und freundlich umrissen, wie es nur geht.
Wenn jemand meine promoterischen Fähigkeiten, die ich weder als Physikstudentin noch Hausfrau und Mutter noch als Lernbegleiterin entwickelt habe, wissen will, woher ich "das kann" - dann muss er auf meine umfangreiche Praxiserfahrung im Promoten des BGE zurückgreifen ;-)
Bei der Reinigung ist es ähnlich - ich WAR nie Reinigungkraft - ich habe nur 2 Mal einige wenige Tage auf einer Messe einen Studijob Handys putzen gemacht ;-)
Und ich wische unsere Lernwerkstatt nach getaner Arbeit, wo ich sonst Experimentierkurse gebe... ;-)
Mein AV hat mir in einem Gespräch den Satz "ich bewerbe mich, um Sanktionen zu vermeiden" angekreidet - aber halt keine anderen Formulierungen auch nicht auf Nachfrage.
Der Bildungsträger hat sich geweigert, mir Auskünfte zu geben, welche Sätze ich bei Sanktionsgefahr nicht schreiben dürfe - das sei einzig Aufgabe des Jobcenters - von dem keine Antwort kam im Vorfeld.
Ich hatte den AV gefragt, ob ich die Wahrheit schreiben dürfe. Er sagte ja, aber ich müsse nicht alles schreiben, was wahr ist ;-) Die Teamleitung hat mir geschrieben, Bewerbungen sollten die Stärken betonen - kein "Sie dürfen" oder "Sie dürfen nicht" - kein konkrete Bezugnahme zu meinen bereits zuvor zur Kontrolle eingereichten Bewerbungsschreiben.
Wenn eine Kapitalismuskritikerin schreibt "auch OHNE die Leistungskürzungsangebote interessiere ich mich..." ist das das größte Anerkennungszeichen für einen AG, das er nur kriegen kann - zumal ich ja auch berufstätig bin und eine Vollzeitstelle gar nicht machen könnte ohne meine anderen Tätigkeiten (für die ich wesentlich besser als in Zeitarbeit bezahlt werde) aufzugeben.
Dem in der EGV vorgeschriebenen BEWERBUNGSFETISCH bin ich regelmäßig nachgekommen (intrinsische Motiviation wie bei meiner gern gemachten Arbeit kann man nicht von außen erzwingen), aber ich übernehme keine Haftung dafür, wie ich als "Produkt mit Macken" vom "Käufer" akzeptiert werde - da kann das Jobcenter noch so viel polieren - ich werde ein Apfel bleiben und keine Birne und wär Äpfel nicht mag sondern Birnen, wird diese auch nicht kaufen ;-)
Ich habe auf ganz wenige Schreiben nette Antworten* oder systemgenerierte automatikantworten bekommen und dann schweigen ;-)
Ich habe allerdings auch immer eine sehr umfangreiche DATENSCHUTZBELEHRUNG angehangen - auch bei anderen Bewerbungen, die ich ganz 0-8-15 machte, z.B. dass meine Daten nicht elektronisch in den Systemen von denen gespeichert werden dürften...
Diese Datenschutzbelehrung habe ich nicht ins Anschreiben gepackt und musste sie damit auch nicht dem JC "vorweisen".
Die Möglichkeit, dass man damit zu "anstrengend" für den AG wird, ist mir KLAR - aber es ist mein RECHT.
Die Schreiben sind eigentlich VERTRAULICH gewesen - auch die Antworten der AG, wenn es denn welche gab.
*SINNGEMÄSS:
wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Interesse - die Stelle ist schon besetzt - im Zuge des hohen Bewerberaufkommens konnten wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen- bitte bewerben Sie sich bei Gelegenheit gern wieder auf eine andere Stelle... bitte willigen Sie in die elektronische Datenspeicherung ein, sonst können wir sie nicht berücksichtigen... Sie haben uns keine Telefonnummer mitgeteilt... bitte rufen Sie uns an....