Sonntag, 8. September 2019

Schreiben an potentielle Träger von "Zwangsmaßnahmen" - als Vorbauschreiben im Lügenverzicht

Hallo Mitmenschen!

Immer wieder müssen sich Menschen nicht nur um Erwerbsarbeit bewerben, sondern neuerdings auch um "Maßnahmen". Ein uns bekannter Mitmensch hat neulich ähnliche Schreiben verfasst, nachdem er auf einer "Maßnahmemesse" zwangsbeglückt wurde von vielen Maßnahmeträgern, von denen er sich ein Angebot "aussuchen" sollte. Seinen ursprünglichen Text hat nun ein anderer Mensch abgewandelt, um initiativ auf Träger zuzugehen und sie "vorzuwarnen", falls auch er sich einmal dort gegen seinen freien Willen vorstellen muss. Streckenweise wurden ganzen Sätze und Passagen übernommen. Mit freundlicher Genehmigung des anonym bleiben wollenden Urhebers darf ich den Text hier abbilden und auch hier auf wahrheitspatenschaft.de ist er zu finden.

Anmerkung: Nebenbei ist so ein Schreiben ein guter Test für die Interaktionsbereitschaft und Sensibilität der im Träger beschäftigten Verantwortlichen und zudem als Beginn einer allgemeinen Aufklärung geeignet zu Vertiefungen zum Thema Arbeitsbegriff, Erwerbsfetisch und Zwang zur Erwerbsarbeit, Kapitalisierung aller Lebensbereiche... und zu entsprechenden Alternativen!

In dem Sinne nutzt/nutzen Sie das gern für eigene Anschreiben - eine Haftung für die Wirkung dessen wird von den Betreibenden dieser Seite sowie den Texturhebern NICHT übernommen.
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 [Briefkopf]

„Das Zeitalter in dem Zwang die Arbeit erschaffen kann, die das Überleben der Menschen ermöglicht, ist endgültig vorbei. Wir stehen jetzt am Beginn eines Zeitalters, in dem nur noch mit der tiefen Liebe und Hingabe zu dem was wir tun, die Art von Arbeit erschaffen wird, in der die notwendigen Antworten zum Überleben der Menschen auf diesem Planeten gefunden werden können.“ M.Z.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erlebe sehr häufig in meinem Freundes-und Bekanntenkreis, dass Menschen immer wieder durch das Jobcenter und die Agentur für Arbeit gegen ihren freien Willen in Maßnahmen gezwungen werden. Ich bin Hartz-4-Empfänger.
Aufgrund der durchaus gegebenen Möglichkeit mich in der selben Lage des Zwanges zu befinden, unfreiwillig eine Maßnahme in einer Institutionen Ihres Hauses antreten zu müssen, oder ansonsten einer Reihe von Sanktionen ausgesetzt zu sein, die bis zum gesamten Wegfall des Existenzminimums, dem Verlust der Wohnung, und dem Wegfall der Krankenversicherung, also mit Obdachlosigkeit, Hunger und Krankheit enden können, habe ich mich entschlossen Ihnen zu schreiben.
Sie haben sicher Verständnis, dass ich einerseits dieser Verelendungssituation und andererseits der Zwangssituation unfreiwilliger Maßnahmen entgegentreten möchte.
Hierbei möchte ich mich des Lügenverzichtes bedienen.
Was bedeuted das?
Im eben, oben beschriebenen Falle, eine unfreiwillige Maßnahme in Ihrem Haus absolvieren zu müssen, würden Sie als Maßnahmenträger von mir fordern, dass ich Dinge zu unterschreiben habe um an Ihrer Maßnahe teilnehmen zu können. (Dieses Vorgehen von Maßnahmeträgern habe ich immer wieder in Teilen meines Freundes-und Bekanntenkreises beobachten können)
Da solche Unterschriften für unfreiwillige Maßnahmen von meiner Seite her nicht freiwillig erfolgen würden, muss ich darauf bestehen, dass diese Unfreiwilligkeit der Unterschrift entsprechend gekennzeichnet wird.
Andernfalls würde die Verwechslungsgefahr mit einer freiwillig geleisteten Unterschrift bestehen (wovon ja im allgemeinen bei Unterschriften ausgegangen wird) und für Außenstehende der Anschein einer freiwillig geleisteten Unterschrift entstehen.

Da ich kein Jurist bin, bitte ich Sie, mir vorab alle Unterlagen zuzuschicken, die mich im Falle einer Maßnahmenteilnahme in Ihrem Haus betreffen würden.
Dies erbitte ich, damit ich, in jedem Falle und insbesondere bei komplizierter Textgestaltung, sich mir die Möglichkeit eröffnet, vorab einen entsprechenden Fachanwalt zu dem jeweiligen Rechtsgebiet einbeziehen zu können. Ich erbitte das in der jetzigen Situation, in der ich noch nicht unter der direkten Androhung von Sanktionen zur Teilnahme an einer Maßnahme in Ihrer Institution stehe, um vorab ausreichend Zeit zur Sichtung und dem Verständnis aller Unerlagen zu haben die von mir eine Unterschrift erforden oder damit im Zusammenhang stehen.
Um die Rahmenbedingungen zu kennen, unter welchen die Maßnahme(n) stattfinden können, ist es für mich unverzichtbar auch die Verträge zu kennen, die Ihre Institution in Bezug auf die angedachte Maßnahme(n) (Einzelcoaching, Gruppe usw.), mit dem Jobcenter abgeschlossen hat.
Woher sollte ich sonst wissen, wie Ihre Institution beispielsweise die Weitergabe meiner Daten an das Jobcenter oder sonstige Dritte handhaben (muss).
Ebenso möchte ich auch immer die Möglichkeit haben, einen Beistand, bestehend aus einem oder mehreren Menschen, zu den Verhandlungs- bzw. Coachingterminen mitbringen zu können.
Hierbei handelt es um Menschen, welche ihre Identität Ihnen gegenüber nicht preisgeben wollen.
Es ist mir wichtig, dass Sie dies auch vorab von Ihrer Seite her akzeptieren. Ihr Recht, im Falle eines Verdachtes auf eine Straftat die Identität meiner Beistände durch die Polizei feststellen zu lassen, bleibt davon unberührt.
Ich bitte Sie bei den Überlegungen, mich als Maßnahmeteilnehmer in Erwägung ziehen, folgendes zu bedenken:
Die inneren Überzeugungen eines Menschen, befinden sich in einem inneren geschützten Bereich seiner selbst. In diesem inneren Bereich können nur Mittel der Freiwilligkeit eine wirkliche Änderung der Überzeugung bewirken. (die Psychologie spricht hierbei von intrinsischer Motivation) Da die Freiwilligkeit als solches von Ihrer Wesensart her nicht erzwungen werden kann und jeder menschlich auferlegte Zwang eine Vergiftung dieses inneren Bereiches darstellt), steht es allein in meinem Ermessen, wie ich mit dem umgehen will, was mir z.B. Trainer oder Lehrkräfte, ganz allgemein gesprochen, alle Mitarbeiter in Ihrer Institution an mich herantragen oder mir nahe bringen wollen.
Alles was in diesem Zusammenhang mit Lüge oder Verschweigen zu tun hat, lehne ich als toxisches Gedankengut ab. Ich erörtere gerne mit Ihnen (auch deshalb vorab dieses Schreiben an Sie), als auch in der jeweils konkreten Situation mit den Mitarbeitern Ihrer Institution), weshalb ich gegebenenfalls etwas als Lüge oder Verschweigen werte.
So haben alle Beteiligten die Möglichkeit, jeweils auf den geschützen Bereich der inneren Überzeugungen des Anderen mit zwangsgiftfreien Mittel der logischen Kraft der Argumente Einfluss zu nehmen.
In dieser Weise möchte ich auch über den Sinn der Arbeitswelt, den Arbeitsbegriff, das Wirtschaftsystem, die Herrschaftsverhältnisse, und den Sinn der angedachten Maßnahmen Erörterungen anstellen dürfen, und meine tatsächliche persönliche Lebenssituation jedem gegenüber schildern können.

So wünsche Ich mir, z.B. im Rahmen eines Vorstellungsgespräches mich nicht verkleiden zu müssen um mich „besser“ zu verkaufen, und anders zu erscheinen als in meinem normalen Leben.
Auch Arbeitgeber dürfen uns oft nicht die Wahrheit sagen. Wenn sie mich z. B. ablehnen würden und mir im Zusammenhang einer Bewerbung wahrheitsgemäß mitteilen würden, dass sie mich zu alt, zu dünn, zu dick, zu hässlich finden oder sie meine sexuelle Orientierung stört, könnte ich sie wegen Diskriminierung verklagen.
Die Lüge darf keine Schutzgeldfunktion gegenüber Sanktionen und sonstigen Nachteilen bekommen bzw. haben, weil wir sonst gezwungen sind, die Lüge und das Verschweigen zum Schutz vor Sanktionen und Nachteilen gegen unseren freien Willen anwenden zu müssen.
Denn wer würde dann für die negativen rechtlichen Folgen, Nachteile und Konsequenzen, und insbesondere auch für die Kosten von verschwiegenen Kaufentscheidungen (und die dadurch entstehende finanzielle Überlastung) haften, bzw. in Haftung genommen werden, die sich in diesem Zusammenhang im Rahmen der Anbahnung z.B. eines neuen Arbeitsverhältnisses ergeben würden?
Ein Arbeitsverhältnis ist für viele Bewerber, insbesondere im Niedriglohnsektor schlicht weg unbezahlbar, insbesondere dann, wenn Sie Unterhalt an ihre Kinder zahlen müssen, welche nicht in ihrer Bedarfsgemeinschaft leben.
Das Arbeitsverhältnis ist für den Arbeitnehmer auch dann unbezahlbar, wenn der Lohn nicht dafür ausreicht, sich gegebenenfalls für die Arbeit ein Auto zu beschaffen bzw. zu unterhalten. Gleiches gilt bei den heutigen Mietpreisen auch für den Fall der Notwendigkeit eines zweiten Wohnsitzes für ein neu begonnenes Arbeitsverhältniss in einer anderen Stadt.
Ich bin kein Pessimist und auch kein Querulant.
Aber wie viel besser könnten die Menschen miteinander leben, wenn sie bereit wären und auf Umstände träfen, frei über die tatsächlichen Gegebenheiten und Realtitäten ihreres Lebens, ihre Ängste und Sorgen, und ihre intrinsischen Motivationen zu sprechen, und dabei auf eine Vielzahl von Lügen und Verschweigen verzichten.
In dieser Hinsicht möchte ich bei mir selber beginnen.
Ich bitte Sie daher sich die Zeit für die Auseinandersetzung mit meinen Ausführungen in diesem Schreiben zu nehmen. Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Teilen Sie mir bitte in Ihrer Antwort auch mit, ob Sie mich unter diesen Rahmenbe-dingungen auch gegen meinen freien Willen in Ihrer Institution aufnehmen würden.

Mit freundlichem Gruß
...
-
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Hinweis:
Dieses Schreiben schickte ein zu einem Zwangstermin bestellte Mensch nach Wahrnehmung des Termins als "Lügenboykott" an die ihm dabei bekannt gewordenen Maßnahmeträger.
Es wurden nachträglich einige Tippfehler korrigiert und die Daten anonymisiert. Es ist die Vorlage, anhand derer das obige Schreiben entstand:


> Sehr geehrte Damen und Herren
>
>
>
> Am[... ] um... war ich bei der Börse für Maßnahmen der
> Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Jobcenter XXX Raum ... um eine angedrohte Sanktion von 10%
> über drei Monate, durch meine dortige Teilnahme abzuwenden. Damit man mir in
> diesem Zusammenhang auch nicht nachsagen kann, dass ich mich nicht intensiv
> bemüht habe, war ich bis zum Ende ( ca... Uhr) da, und ich habe mich auch
> in diesem Zusammenhang vorsorglich mit einem hellgrauen Anzug weißem Hemd
> und einer bunten Krawatte gekleidet.
>
> Vielleicht erinnern Sie ich noch wer ich war, denn ich habe mich stets
> bemüht, interessante und intensive Gespräche zu dem Thema Wahrheit im
> Bewerbungsprozess zu führen.
>
> Dass mir dieses Thema ein ganz wichtiges Anliegen ist, sehen Sie auch daran,
> in welcher Art und Weise ich in diesem Schreiben versuche, meine Anliegen
> für Sie zu formulieren.
>
> Da ich mir aber Aufgrund des Jobcenters irgend wann einmal gegen meinen
> freien Willen ein Maßnahmenträger für ein Einzelcoatching aussuchen soll, da
> mir andernfalls gegebenenfalls eine Kette von Sanktionen bevorstehen könnte,
> muss ich auch ein weiteres Mal unfreiwillig wieder Kontakt zu Ihnen
> aufnehmen, denn ich will ja schließlich langfristig nicht in Form einer
> Reihe von Sanktionen, die sich bis auf 100 % der Leistungen vom Jobcenter
> addieren können, bis in die Obdachlosigkeit und Hungersituationen
> sanktioniert werden.
>
> Natürlich würden Sie als Maßnahmenträger in diesem Zusammenhang auch von mir
> fordern, dass ich Dinge zu unterschreiben habe, aber da dieses dann von
> meiner Seite her nicht freiwillig erfolgen würde, muss ich darauf bestehen,
> dass dieses entsprechend gekennzeichnet wird, denn andernfalls würde ja die
> Verwechslungsgefahr mit einer freiwillig geleisteten Unterschrift bestehen.
>
> Da ich kein Jurist bin, bitte ich Sie, mir vorab alle dementsprechenden
> Unterlagen zuzuschicken, damit ich sie, insbesondere bei komplizierter
> Textgestaltung, die Möglichkeit bekomme, schon vorab einen entsprechenden
> Fachanwalt einbeziehen zu können.
>
> Um die Rahmenbedingungen zu kennen, unter welchen die Maßnahme stattfinden
> kann, ist es für mich auch unverzichtbar, die Verträge zu kennen, welche
> Ihre Institution in Bezug auf die angedachte Maßnehme (Einzelcoaching, ohne
> Gruppe), mit dem Jobcenter abgeschlossen hat, denn wo her kann ich sonst
> wissen, wie Ihre Institution es beispielsweise im Bezug auf die Weitergabe
> meiner Daten an das Jobcenter oder sonstige dritte handhaben müssen.
>
> Des weiteren möchte ich auch immer die Möglichkeit haben, einen Beistand,
> bestehen aus einem oder mehreren Menschen, zu den Verhadlungs- bzw.
> Coachingterminen mitbringen zu können. Da es sich hierbei auch um Menschen
> handelt, welche ihre Identität Ihnen gegenüber nicht preisgeben wollen, ist
> es mir wichtig, dass Sie dieses auch vorab von Ihrer Seite her akzeptieren.
> Ihr Recht, im Falle eines Verdachtes auf eine Straftat die Identität meiner
> Beistände durch die Polizei feststellen zu lassen, bleibt davon unberührt.
>
> Sie sollten bei den Überlegungen, ob Sie mich als Maßnahmeteilnehmer haben
> wollen auch in Erwägung ziehen, dass sich die inneren Überzeugungen eines
> Menschen, in einem geschützten Bereich befinden, in welchem nur mit den
> Mitteln der Freiwilligkeit etwas geändert werden kann. Da aber die
> Freiwilligkeit von Ihrer Wesensart her nicht erzwungen werden kann, steht es
> allein in meinem Ermessen, wie ich mit dem umgehen will, was mir der Trainer
> in Ihrer Institution nahe bringen will. Alles was in diesem Zusammenhang
> etwas mit Lüge oder Verschweigen zu tun hat, lehne ich als toxisches
> Gedankengut ab, aber ich erörtere gerne mit Ihnen, weshalb ich es
> gegebenenfalls als solches gewertet habe, damit Sie die Möglichkeit haben,
> mich in meinem Gedankenfluss auch von etwas anderem zu überzeugen.
>
> In ähnlicher Weise möchte ich auch über den Sinn der Arbeitswelt, und der
> angedachten Maßnahme Erörterungen anstellen dürfen, denn am Ende unseres
> Lebens kann uns ja nur unserer Schöpfer ein neues Leben schenken, und nicht
> etwa der Arbeitgeber, das Jobcenter oder die Bundesregierung-- nicht einmal
> der Papst ist dazu in der Lage und darum ist es mehr als fahrlässig, wenn
> wir uns zugunsten eines Arbeitsvertrages oder sonstigen Zielen von unserem
> Schöpfer abwenden würden.
>
> Dass geschieht schon dadurch, dass wir gezwungen werden, uns im Rahmen des
> Vorstellungsgespräches zu verkleiden um uns „besser“ zu verkaufen, als wir
> eigentlich sind, und auch der Arbeitgeber darf uns dabei nicht immer die
> Wahrheit sagen, denn wenn er mich beispielsweise ablehnen würde und mir in
> diesem Zusammenhang wahrheitsgemäß mitteilen würde, dass er mich schon zu
> alt oder zu dick findet, könnte ich ihn ja schon wegen Diskriminierung
> verklagen. Die Lüge darf keine Schutzgeldfunktion gegenüber Sanktionen und
> sonstigen Nachteilen bekommen bzw. haben, denn andernfalls wären wir ja
> gezwungen, sie zum Schutz davor auch gegen unseren freien Willen anwenden zu
> müssen, aber wer würde dann für die negativen Folgen und insbesondere auch
> für die Kosten von verschwiegenen Kaufentscheidungen haften, die sich in
> diesem Zusammenhang im Rahmen der Anbahnung eines neuen Arbeitsverhältnisses
> ergeben würden? Dieses ist für viele Bewerber, insbesondere im
> Niedriglohnsektor schlicht weg unbezahlbar, insbesondere dann, wenn Sie
> Unterhalt an ihre Kinder Zahlen müssen, welche nicht in ihrer
> Bedarfsgemeinschaft leben und auch dann nicht, wenn Ihr Lohn nicht dafür
> ausreicht, sich gegebenenfalls für die Arbeit ein Auto zu beschaffen bzw. zu
> unterhalten, bzw. bei den heutigen Mietpreisen einen zweiten Wohnsitz zu
> haben.
>
> Ich bin kein Querulant, aber wie viel besser könnten die Menschen
> miteinander leben, wenn sie bereit wären, nur auf die Hälfte ihrer Lügen zu
> verzichten, und in dieser Hinsicht möchte ich bei mir selber beginnen.
>
> Ich freue mich auf Ihre Antwort, und bitte teilen Sie mir in dieser auch
> mit, ob sie mich unter diesen Rahmenbedingungen auch in eine
> Einzelcoachmaßnahme auch gegen meinen freien Willen in Ihrem Hause aufnehmen
> würden.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen


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