Sonntag, 26. Juni 2016

AKKU MENSCH Kampagne

https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/bitte-umsetzen/akku-mensch-kampagne


 Kampagne "Lasst uns ein Zeichen machen" mit Firmen und Vereinen sowie vielen Einzelpersonen, die ihr WANDELBEWUSSTSEIN nach außen unter einem Logo zeigen möchten:

Heidemarie Schwermer ist im März 2016 verstorben. Ihre Angehörigen führen ihr Werk fort und in ihrem Geiste wird der von ihr begonnene Impuls, ein Zeichen zu machen, fortgeführt, daher ist der Link zu ihrer Seite neu mit aufgenommen.

Sonntag, 15. Mai 2016

Diese Texte übersetzen in andere Sprachen

Deutschland führt das

bedingungslose Grundeinkommen

ein!

Die gesamtdeutsche Wende ist eingeleitet! In Deutschland führt der Souverän „Das Volk“ eigenverantwortlich das bedingungslose Grundeinkommen – sozusagen von unten – in die Gesellschaft ein und vollführt damit eine weitere friedliche Wende.
Auch wenn wir die Erwartung nicht zu hoch schrauben wollen, was die Höhe der ersten BGE-Auszahlungssumme und die Anzahl der BGE-Empfänger betrifft, so möchten wir trotzdem voller Stolz verkünden…
Der Anfang ist gemacht! Rechtzeitig zum kommenden Valentinstag zahlt(e) die BGE-Lobby UG (haftungsbeschränkt) – Gesellschaft zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens – ein (Mini-) BGE in Höhe von jeweils knapp 35,- Euro an die ersten acht BGE-Empfänger aus.

Wir danken den ersten Spendern und Sponsoren sowie den Mitstreitern für die Möglichmachung und werden alles daran setzen, dass die Freibestimmung jedes einzelnen Menschen so schnell wie möglich in die Realität umgesetzt wird. Gesucht werden dafür natürlich weitere zahlreiche Sponsoren aus dem Klein- und Mittelstand, die Ihre Kraft und Ihr Geld nicht mehr in die Bekämpfung der negativen Auswirkungen, sondern in die Beseitigung der Ursachen, der (weltweiten) sozialen Schieflagen investieren wollen.
Steuern Sie mit uns um, damit unser Volksvermögen nicht mehr von der so genannten politischen Elite z.B. für Rüstungsgüter, zur Finanzierung von Kriegseinsätzen und der Subventionierung der Wirtschaft, sowie der weiteren Spaltung der Gesellschaft (u.a. über das Hartz-IV-System) missbraucht werden kann.

„Wir sind das Volk“

Mit dieser selbstbewussten Willensbekundung
wurde schon einmal ein unsoziales Gesellschaftssystem
friedlich abgewickelt.

 


Und diesen hier:


Bitte Entwürfe zumailen (Kontakt at BGE-Lobby.de) oder hier als Kommentar(e) posten - danke

 
 

Dienstag, 7. Januar 2014

Brandbrief, Kampagnen und anderes "Boese" in vielen anderen Sprachen

Übersetzungen/Begrüßungen gesucht - kleine Zusammenfassungen in anderern Sprachen, so dass wir Menschen, die nicht deutsch sprechen, über unsere Arbeit informieren können:
über Brandbrief, Ralphs Kampagnen, die Aktionen in der Grundeinkommens- und Hartz-IV-Bewegung, vorrangig die Abgrenzung von politischer Aktion (an der man sich beteiligen kann auf eigenes Risiko) von juristischer oder pragmatischer Einzelfallberatung und Einzelfallsolidarität.

Hier könnt Ihr einiges Posten, ich sorge dann - ohne Garantie- dafür, dass es auf die entsprechenden Websites (von Ralph oder anderen) kommt oder damit verlinkt wird.

Was hier halbintern veröffentlicht//gepostet wird, kann dann auch von anderen Muttersprachlern oder SprachkennerInnen nachgelesen und ggf. richtiggestellt werden - "Sanktionszeiträume", "Konsumsteuer", "Widerspruchsfrist" und diverse Phrasen sind nicht leicht zu übersetzen ;-)


Sonntag, 18. August 2013

Wahlprüfsteine Sanktionen ausführliche Ideensammlung


Sehr geehrteR...


im Vorfeld der Wahl stellen sich die Bürger viele Fragen zur
Wählbarkeit ihrer "Vertreter".
Eine wichtige, die uns immer wieder erreicht, ist diese Frage von
ALG-II Beziehenden oder Grundrechtebeobachtenden Sympathisanten von
Hartz IV Betroffener:



zunächst ein paar rhetorische Fragen zur Einstimmung, am Ende der NAchricht konkret das, worauf ich mir eine Antwort wünsche.

Welchen Wert hätte für Sie irgendein (gutgemeinter) Ratschlag eines Ernährungsberaters, der
Sie im selben Moment bedroht: "iss gesund, oder ich hau Dir eine rein?"

Stellen Sie sich ferner vor, dass sie täglich von ihrem Arbeitgeber damit bedroht werden dass er ihnen kein Gehalt zahlt, oder das Gehalt willkürlich kürzt.

(Das passiert Ihnen derzeit wohl nicht, aber es geht um die Vorstellung, dazu frage ich übrigens nicht nur Sie sondern viele andere ebenso).

Was würden sie tun?
Hätten sie Angst?
Oder stellen sie sich vor, ihr Arbeitgeber zahlt auf einmal kein Gehalt mehr.

Bekämen sie da nicht auch Existenzangst?

So ähnlich fühlen sich täglich unzählige Menschen, wenn sie mit dem Jobcenter zu tun haben.

Dass es auch Fälle gegenseitiger Zufriedenheit oder friedlichen "Aneinander-Vorbei-Lebens" gibt, heißt nicht, dass die Gesetzeslage und Praxis der Ausführung von SGB-II korrekt und gesund sind für die Betroffenen - und erst Recht macht das keine Aussage darüber ob dies GRUNDGESETZKONFORM ist.

Meine konkreten Fragen im Vorfeld der Wahl an Sie: wie positionieren Sie sich zum Thema Hartz IV-Sankionen?

Sie diese Ihrer Meinung nach grundgesetzkonform?

Sehen Sie in der Vollstreckung von Kürzungen einen Sinn? Hat es Ihrer Meinung nach den Sanktionierten geholfen, eine bessere und stabiliere Einnahmequelle zu finden, oder wurden die Menschen damit hauptsächlich in ihrer gesamten Entwicklung zurückgeworfen bzw. auf Nebengleise wie das Klagen gegen den Sozialstaat geworfen?

Mit b_esten G_rüßen E_rwartungsfroh,
Frigga Wendt
Wählerin aus Berlin Prenzlauer Berg

Freitag, 15. Februar 2013

"Objektive Maßstäbe" zur Anerkennung von Ausreden

Aus der Rechtsfolgenbelehrung §§31-31b SGBII

"Leistungsminderungen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für den Pflichtverstoß darlegen und nachweisen können. Ein nach Ihrer Auffassung wichtiger Grund, der jedoch nach objektiven Maßstäben nicht als solcher anerkannt werden kann, verhindert nicht den Eintritt der Leistungsminderung."


 Eine Frage: was sind "objektive Maßstäbe"? Sowas existiert meiner Meinung nach nichtmal in der Naturwissenschaft - wo Gesetze letztlich wirklich bindend sind - egal ob wir Menschen sie mit unseren Formeln erfassen können oder nicht!

 Meine Meinung:
Ein "objektiver Maßstab" ist sicher nicht durch das Jobcenter gegeben - es müsste stets unfähig, sprich BEFANGEN sein, da es auch nur subjektiv urteilt und nichtmal auf dem Boden des Gesetzgebers (GG) verankert ist, auch wenn das GG SGB II ein wenig "inspiriert" haben könnte.

Meine Begründung:
Ein Jobcenter, das "Sanktionsquoten" auferlegt bekommen hat, sich "statistischen Vorgaben" unterordnen muss, kann niemals "objektiv" auf eine wie auch immer geartete Wirklichkeit reagieren. Es muss stets im eigenen Interesse - vertreten durch die in ihm und durch es beschäftigten sowie deren direkte Geldbewilliger im Hintergrund, agieren. Jobcenter und ihre Auflagen vertreten die Interessen der Arbeitgeberverbände und der von der Arbeitsvermittlung und Trainigsmaßnahmen betroffenen Branche und nicht die "der Steuerzahler" - zu welchen jeder HartzIV-Empfänger auch gehört.

 "Objektive Maßstäbe" können sich in einem Rechtsstaat nur auf sein höchstes und allgemeingültigstes Gesetz beziehen und dieses widerspiegeln.

1. Ich frage hiermit: was genau sind für Sie "objektive Maßstäbe"?

2. Sind damit die Maßstäbe des Grundgesetzes gemeint?

 3. Gibt es eine andere/weitere Veröffentlichung/Bekanntmachung "objektiver Maßstäbe" für die Anerkennung von Absagegründen, die ein Bürger unabhängig von (s)einer konkreten Lebenssituation einsehen kann? Eine Art "Philosphie" die oder "Konzept" wonach Gründe anerkannt oder abgelehnt werden? Was sich "Objektive Maßstäbe" nennt, muss objektiv zu finden und transparent und eindeutig sein!

4. Wer (ggf. namentlich) hat die "Objektiven Maßstäbe" erstellt?

5. Wie werden die "objetkiven Maßstäbe" der subjektiven Position des Einzelfallbetreuers nahegebracht?

 6. Welches Vorgehen geschieht im Falle einer Streitigkeit nach dem "Gleichbehandlungsgrundsatz" bzw. Antidiskriminierungsgesetz, wenn ein Bürger sich anders behandelt sieht als einen anderen aus einem ihm persönlich oder der Öffentlichkeit bekannten Fall? (Bsp.: jemand hatte eine Fahrradpanne und kam nicht zum Termin. Das wurde anerkannt. Ein anderer aus der gleichen Stadt hatte auch eine Fahrradpanne und beruft sich auf den ersten Fall. Trotzdem bekommt er eine Sanktion. Ein Kellner will nicht im Callcenter arbeiten und der Vermittler "lässt es durchgehen" - ein anderer Kellner bekommt sofort eine Anhörung, die er nach dem Muster des ersten Kellners beantwortet, der Vermittler vollstreckt aber eine Sanktion. - wie kann da "objektiv argumentiert" werden?)

7. Wie kann eine Behörde, die eigenmächtig das Grundgesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für sich interpretiert oder nach Maßgabe ignoriert, erkennen, was "objektive Maßstäbe" sind?

8. Müsste dann nicht recht eigentlich immer erst ein "externer, unparteiischer Dritter" als Vertreter der "Objektiven Sicht" hinzugezogen werden, bevor Gründe für eine Pflicht-Nichterfüllung abgelehnt werden können? Das Jobcenter kann nicht selbst eine Seite gegen den Bürger vertreten und das dann "objektiv" nennen. Nebenbei: Dies entspräche nur dem Grundsatz der Gewaltenteilung, auf der die Bundesrepublik Deutschland beruht. Niemand kann demnach 2 oder 3 solcher oder ähnlicher Aufgaben in sich vereinen: Gesetze machen, nach ihnen urteilen, Vollstrecken... Kläger, Richter und Vollzieher sein. Für die "Einzelfälle" werden aber ständig neue Gesetze/Umgangsformen erschaffen (wie die "Lex Boes") als Individualregelungen: es werden Anklagen erhoben, über die geurteilt (Anhörungen, Sanktionsbescheide) wird und dann wird von der selben Behörde die Strafe vollstreckt durch Entzug der finanziellen Lebensgrundlage (der Grundrechte) - selbst im Knast darf man nicht verhungern oder erfrieren. Sollte sich jemand dort weigern, eine Spielregel einzuhalten, muss er weiterhin ernährt und geschützt werden. Ein Ignorieren, Unterlassen, Abdelegieren oder Verweisen auf irgendwelche kirchlichen Wohltäter, die überlagertes Essen und abgetragene Kleidung nach ihren Kräften freiwillig verschenken, ist nicht erlaubt.

9.In wie fern wird eine Argumentation anerkannt, die so lautet: "Ich beuge konnte mich Ihrer Forderung xyz (Bewerbung, Termin, Maßnahme) nicht beugen, da diese nach "objektiven Maßstäben" nicht mit der Wahrung meiner grundgesetzlichen Menschenwürde vereinbar sind"*

10. hat der sog. "Kunde" - der eigentlich nicht Kunde eines privatwirtschaftlichen Unternehmens, sondern Grundrechtsträger ist, ganz allgemein gesprochen Möglichkeiten, die "objektiven Maßstäbe" mitzugestalten?

11. in wie fern begründet das Jobcenter im Falle einer Nichtanerkennung eines vom "Kunden" genannten Grundes sein Sanktionsbeharren dem Kunden - und welche Quellen gibt es dabei an?

12. Bei welchen Personen, Instanzen oder Beratern holt sich ein Jobcenter Rat ein, wenn es durch hartnäckige Kunden dazu gedrängt wurde, einen Beweis oder Beleg für "objektive Maßstäbe" oder die "Objektivität" eines Maßstabes zu erbringen?

 Bitte beantworten Sie mir die Fragen alle einzeln und jede davon. Mit besten Grüßen,  ggkhjkhjkhjk


*Oder solche Einzelfälle:

"ich konnte mich bei Ihrer vorgeschlagenen Stelle nur mit einem Zusatzblatt an den Arbeitgeber bewerben, in welchem ich meinen Unfreiwillen erklärte, mit dem ich durch die Sanktionsandrohungen zur Bewerbung genötigt wurde. Ich teilte dem von Ihnen vorgeschlagenen Arbeitgeber wahrheitsgemäß mit, dass ich meine Persönlichkeit und meine Lebenssituation ungern oder nur aus Not bereit bin aufzugeben, weil das Jobcenter mich geschickt hat."

 "ich habe mich nicht bei 15 Stellen im letzten Monat beworben, weil ich keine 15 Stellen gefunden habe - die Kostenübernahme für Internet und Tageszeitung erfolgte nicht durch das Jobcenter und ebenso erhielt ich kein einziges Stellenangebot von Ihnen. Die auf Laternenpfählen ausgehängten Stellenangebote erforderten Anrufe und wie Sie wissen kann ich nicht kostenlos telefonieren und habe kein eigenes Telefon - ich müsste laut Regelsatz ca. 14 Jahre auf ein Telefon sparen - ich habe also nur initiativ in Läden herumgefragt"

 "Ich habe die Maßnahme abgebrochen, weil sie nach objektiven Maßstäben aus Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (sowie nach Hinweisen meines Biographieforschers) nicht zur objektiven Verbesserung meiner Situation beiträgt. Die Teilnehmer dieser Maßnahmen verringern ihre Chancen gegenüber denen, die sich ehrenamtlich engagieren oder unbezahlten Aufgaben aus der Nachbarschaft stellen."

Dienstag, 12. Februar 2013

Info/Aufklärung für Arbeitgeber

Zu entwickeln: Aufklärungsblätter für Arbeitgeber Was Arbeitsgeber über Hartz IV wissen müssen... [...] Beschreibung: Zwangsarbeiter-Warnhinweise für Arbeitgeber, die über das JC Stellen ausschreiben lassen und somit Bewerbungen erhalten, die auf Grundlage von Erpressung erstellt werden Möglichkeit hat NEIN zu sagen. erste Entwürfe https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/projektbeitraege/info-aufklaerung-fuer-arbeitgeber

Auch hier: Abmahungen an die Jobcenter/Zeitarbeitsfirmen
Aktionen bei Bewerbungen von CHRISTEL T. oder RALPH BOES
sowie die Vorgehensweise vom Wendeberater.de sind bezeichnend: www.wir-klagen-an.de

Dienstag, 11. September 2012

Sind Sanktionen gerecht(fertigt)?

Besorgte Bürger [KRASS!! Damals 2012 gab es diesen Namen noch gar nicht bei dem AfD-Gesocks...!!! Ich könnte mich mal auf das Urheberrecht berufen - denn das hier sind VÖLLIG anders besorgte Bürger gewesen als das, was sich heute darunter formiert!] fragen sich folgendes:

Ist es gerecht, wenn einer seinen Sanktionen bei Nichtbefolgung Hartzlicher Anweisungen entgeht, während andere nicht so einfach davonkommen?

Ist es gerecht für steuerzahlende Beobachter und schwer schuftende Leute, so eine simple "in-Ruhe-Lassung" von Ralph Boes in Kauf zu nehmen? Wer Ralph in Ruhe lässt, der ist doch eigentlich für Grundeinkommen?!

Also, Freunde der Gerechtigkeit - hier ein Musterschreiben für Anfragen an Ralphs Jobcenter - denn wir wollen doch alle wissen, warum man sich vor dem Gesetzvollstrecken drückt... oder nicht?

An: Arbeitsvermittler von Ralph Boes
 weiterer Brief an Herrn Schneider Geschäftsführer des JC Mitte
 
 weitere Idee: kleine Anfragen durch Abgeordnete
 
 
 Sehr geehrtes Jobcenter Mitte,
 
 gespannt beobachte ich schon seit über einem Jahr die Geschehnisse um
 Ralph Boes, den Verfasser des Grundrechte-Brandbrief.de
 
 Dabei ist mir nicht entgegangen, dass Ralph Boes der bestbehandelte
 Kunde Ihres Jobcenters ist.
 Er kann anscheinend machen was er will und das auch noch überall
 rumerzählen - Ihnen als allererstes.
 
 Bitte erklären Sie mir, wie Sie die Alimentierung von Ralph Boes nach all
 seinem Tun begründen, während in anderen Fällen Menschen sofort
 sanktioniert werden.
 
 (Eure Grußformel)
 
 Mit B_esten G_rüßen E_rwartungsfroh
 
Dieses Schreiben darf personalisiert und frei verändert werden, es wird rein vom SChreibenden verantwortet - niemand drittes übernimmt Hftung oder Garantie dafür.
Seid Ihr im Erwerbsprozess oder außerhalb des HartzIV-Bezugs, ist Eure Nachfrage besonders wünschenswert.